Der Normentwurf DIN 14502-2 legt hierzu fest:

Mindestens 75 % der anrechenbaren Fläche (ohne das Dach, die Fensterflächen und die Rollladenflächen) müssen in
Feuerrot RAL 3000 nach Farbregister RAL 841-GL oder
Leuchtrot RAL 3024 nach FarbregisterRAL 841-GL ausgeführt sein

Sofern zur Farbgebung Folien verwendet werden, ist auch
Leuchthellrot RAL 3026 nach Farbregister RAL 841-GL zulässig

Alle übrigen Flächen der Karosserie müssen in
Reinweiß RAL 9010 nach Farbregister RAL 841-GL oder
in einer vergleichbaren Farbe (weiß) der Serienlackierung ausgeführt sein

Alle an die Karosserie angebauten Teile (z. B. Stoßstange, Kotflügel, Außenspiegel, Zierleiste, Flankenschutz, Kühlergrill, Dach- und Lüftungsklappen) dürfen in Farben nach Wahl des Fahrzeugherstellers ausgeführt sein

Werden Lamellenverschlüsse aus Leichtmetall naturfarben belassen, müssen eine möglichst breite obere und untere Begrenzung des Geräteaufbaus und die Säulen zwischen den Geräteräumen in
Feuerrot RAL 3000, in
Leuchtrot RAL 3024 oder in
Leuchthellrot RAL 3026 (bei Folienverwendung) ausgeführt sein.

Hiervon ausgenommen sind Regenleisten, Führungsschienen, Eckprofile und Kantenschutzschienen. Aluminiumbordwände (ausgenommen heckseitige Ladebordwände) dürfen in Naturfarbe (silbern) belassen werden