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Thema: Belangbarkeit bei erweiterter erste Hilfe?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von telemanne Beitrag anzeigen
    Aus strafrechtlicher Sicht wäre es interessant zu wissen, ob besagte SAN Helfer auch der Garantenstellung unterliegen.
    Wenn ja, wären sie rechtlich verpflichtet zu Reanimieren. Tun sie es nicht und der Patient stirbt, würde eine Anklage wegen Totschlag durch Unterlassen in betracht kommen.
    Keine Garantenstellung -> strafbar wegen Unterlassene Hilfeleistung.
    Wenn der San Helfer von dem Betreiber des Sportplatzes für San Dienste offiziell herangezogen wurde, dann denke ich, das auf jeden Fall eine Garantenpflicht besteht. Schließlich hat auch ein Bademeister eine Garantenstellung gegenüber seinen Badegästen ohne eine besonders ausführliche medizinische Ausbildung zu besitzen. Der San Helfer wurde dafür herangezogen, um die Sicherheit auf der Veranstaltung sicherzustellen, so wie der Bademeister auch.
    Ist besagter San Helfer jedoch privat auf dieser Sportveranstaltung, so hat er ganz klar keine Garantenstellung.

    Ein Ersthelfer bekam wie gesagt in Deutschland noch nie irgendwelche rechtliche Konsequenzen ohne Grob Fahrlässig gehandelt zu haben. Ich denke auch das dies bei Professionellen Helfer genauso ist. Das Beispiel Rippenfraktur bei Reanimation ist ein gutes Beispiel, da wie gesagt es jedem schon einmal passiert ist, der öfters reanimiert. Wenn da jeder Verklagt werden würde, würden es nicht mehr viele RettAss geben.

    EDIT: auf dieser Seite habe ich noch etwas zur Garantenstellung gefunden. Da steht "Vertrag, der in der konkreten Situation eine Besondere Vertrauenslage schafft". Das ist der Arbeitsvertrag des Bademeisters genauso wie der Vertrag zwischen Veranstalter und HiOrg, welche die Verantwortung auch den San Helfer weitergibt.
    Geändert von AkkonHaLand (18.07.2008 um 09:21 Uhr) Grund: Lesbarkeit verbessert
    Rechtschreibfehler sind gewollt, und dienen der Allgemeinen Belustigung

  2. #2
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    Hi,

    also ich kenn diesen Fall sogar wirklich!
    Da ist einer im Supermarkt umgekippt und der Azubi hatte wohl kurz vorher einen Erste-Hilfe-Lehrgang und hat ihn Reanimiert...
    Das Opfer hat Rippenbrüche davon getragen und den Erst-Helfer auch noch Angezeigt!!!!
    Das gute daran war, dass er aber damit nicht durch gekommen ist!
    Er sollte doch lieber froh sein, dass die Reanimation erfolgreich war!

    Ich glaube der Azubi überlegt das nächstemal zwei mal was er macht - echt traurig!
    Gruß Florian Höllrich

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