So ein Unsinn ... in Bayern ist es nicht erlaubt ein privates 4m FUG zu betreiben.
Und ganz sicher erst Recht kein AFU.
Es gibt zwar die Möglichkeit ein HAND Fug für den Kommandant zu betreiben (im Einsatzfall), dafür is ja auch der Rufname 8/1, aber eine generelle Erlaubnis immer und überall ein FUG zu betreiben gibt es nicht.
Diese Möglichkeit gibts eigentlich in Ausnahmefällen ab KBM und ab KBI ist es die Regel.
Genauso siehts aus für das Betreiben einer Monitorfunktion beim FME.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.