Ergebnis 1 bis 11 von 11

Thema: Afu Geräte in bayrischer Feuerwehr erlaubt?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    So ein Unsinn ... in Bayern ist es nicht erlaubt ein privates 4m FUG zu betreiben.
    Und ganz sicher erst Recht kein AFU.
    Es gibt zwar die Möglichkeit ein HAND Fug für den Kommandant zu betreiben (im Einsatzfall), dafür is ja auch der Rufname 8/1, aber eine generelle Erlaubnis immer und überall ein FUG zu betreiben gibt es nicht.
    Diese Möglichkeit gibts eigentlich in Ausnahmefällen ab KBM und ab KBI ist es die Regel.
    Genauso siehts aus für das Betreiben einer Monitorfunktion beim FME.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    Registriert seit
    06.08.2005
    Beiträge
    3.336
    Unser 1 und unser 2 (SBR/SBI) haben private Hand-Funkgeräte und zweiterer auch ein Fest-FuG im Privatfahrzeug, weil ziviles Einsatzfahrzeug :)

    Aber zum Thema "fremdes Funkgerät" im BOS-Funk: Was will man denn hier noch mehr diskutieren, nachdem man Carsten's Beitrag an anderer Stelle gelesen hat?
    Falls ich in der Gletscherspalte lieg und dank meines AFU-Gerätes die Bergwacht "direkt" gerufen habe, okay, aber wenn's darum geht, sich Geld zu sparen, weil man ja sein AFU-Gerät in der Feuerwehr verwenden kann, dann läuft irgendwas schief. Und kein TR-BOS-Funkgerät heißt eben auf deutsch "kein TR-BOS-Funkgerät".
    Manchmal fragt man sich eh, was der "8/1" da jetzt auch noch auf 4m rumeiern muss...

    Also, @akkonsaarland: Auch wenns ne bayerische Feuerwehr ist, es ist eben immer nur fast alles bei uns erlaubt :)
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  3. #3
    Registriert seit
    18.02.2006
    Beiträge
    713
    Auch bei uns in Bayern ist das Genehmigungsverfahren für Funkgeräte nicht gerade einfach. Momentan ist ein Kollege, der gerade die Bestellung zum OrgL erhalten hat dabei ein 4m HFG zu beantragen. Konnte mir mal den Papierkram anschauen, der notwendig ist um das allein schon einmal zu beantragen. Ich denke nicht das man hier dann einfach ein AFU FuG nehmen kann und dann passt das. Schon garnicht bei der Verwaltungswut in unserem Bayernlande.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •