Zitat Zitat von Teletector Beitrag anzeigen
Und das aus einem " Stichhaltigen " Vorfall:

Jugendlicher kam zum SAN Dienst nachdem er von "irgendeinem Tier" gestochen wurde. Einstichstelle glich dem einer Brennessel. Der pat. wurde dann beruhigt, bekam ein paar Eiswürfel in einen Beutel und gut war...
ca. 20 min Später wurde der SAN Dienst zu einer bewußtlosen Person gerufen - und es war genau der gleiche Jugendliche wie vorher. Alles ging gut aus, bis zwei wochen Später eine Anhörung stattfand um die gesamte Sache aufzuklären. Und das weil der Pat. im Krankenhaus sagte " ich war ja beim SAN Dienst und die haben gemeint......."

mein Tipp: auch auf kleinigkeiten ein besonderes Auge werfen...

Gruß Dirk
Und das heißt im Umkehrschluss, dass jeder Patient mit einem Insektenstich mindestens einige Stunden (Cave: Spättypreaktion) unter klinischer Beobachtung bei Euch liegen lasst oder weist Ihr solche Patienten gleich in die Klinik ein?

Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
Fällt mir gerade ein: Eine NUR kühlende Salbe, die sonst wirklich nix an Inhaltsstoffen hat. Gibts sowas feines oder zählt das auch als Medikament?
Also, Eisgel müsste sich mit Gelantine und Wasser relativ leicht herstellen lassen. Noch etwas Speisefarbe dazu, fertig ist die Kinderzauberheilcreme.
Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
Alles was kühlt aus dem freien Handel
Irrtum. Auch ium freien Handel gibt es Medikamente. Und wer Medikamente verabreicht, ist auch für evtl. Folgen verantwortlich.

Gruß, Mr. Blaulicht