Burgerking = Düsseldorf Erkratherstr. 10 %
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Pikachu
Hey!Original geschrieben von PeleMC
Was wichtiger ist, denke ich , das man den Arbeitgebern mal Danke sagt.. ich denke da nur an die Hochwasserkatastrophe, wo wohl einige tausend ( sag ich jetzt mal so ) vom Arbeitgeber freigestellt wurden , was nicht selberverständlich ist ...
Kannst gerne mal vorbeikommen! Ich würde mich freuen! Gebe dann auch ein Menü aus! ;-)
Natürlich bin ich auch nicht bei der FW, nur weil es Rabatte gibt und soweiter! Aber wenn man schon beim Rettungsdienst arbeitet, dann lehnt man das ja auch nicht ab oder? ;-)
Zu dem, was du geschrieben hattest, denke ich:
Klar ist es schön, dass die Arbeitgeber die Leute freigestellt haben, aber du musst auch bedenken, dass die betreffenden Firmen dafür Ausgleichzahlungen von den Gemeinde und Städten erhalten und denen somit fast keine Kosten entstehen!
Aber trotzdem ist es keine Selbstverständlichkeit, dass die das gemacht habe! Klar sollte man auch dafür Danke sagen, da hast du Recht!
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Also bei uns is es selbstverständlich das man freigestellt wird(is halt so wenn man beim Staat schafft->Uni).
Und ich hab immer noch nix vom Mc Doof gekriegt!
Dafür kriegen wir von unserem örtlichen Restaurant immer was zum futtern und unser Getränkelieferant is auch Tag und Nacht für uns da, wenigstens etwas!
Und sonst, sooo arm sind mer ja auch net, da können wir unsere Spar Menüs grad noch selber zahlen!*g*
Florian Helmstadt ,
man muss aber immer bedenken, mit dem "hobby"/"lebensaufgabe"*g* ... kann man keine Familie ernähren... und Beruf geht vor, das sollte man nich vergessen!
Grüße
Sascha
Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung=)
Da es in meiner Wehr recht ruhig zugeht, muss mich mein Chef nicht so oft abstellen.
Ich wollte damit nur sagen, dass mein Vorgesetzter volles Verständnis für meine FFW-Tätigkeit hat.
Gruß
Dann haste ja "Glück" ... ich habe das Glück/Pech das mein CHef auch in der gleichen Wehr ist wie ich *g* ...
Trotzdem ist es jedem Chef überlassen ob er dich gehn lässt oder nicht ... das er dich gehn lassen muss steht ja soweit ich weiss nirgends ... oder ? ( mal frage an die Experten )
Grüße
Sascha
Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung=)
Täte mich auch mal interesieren ob das irgendwo festgehalten ist!!
Hallo, hier ein paar Auszüge aus dem Bayerischen Feuerwehrgesetz:
Art. 6: Feuerwehrdienst
(1) Der Feuerwehrdienst wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, ehrenamtlich geleistet.
Feuerwehrdienstleistende haben an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und
am Bereitschaftsdienst teilzunehmen und die Weisungen ihrer Vorgesetzten zu befolgen.
...........
Art. 9: Lohnfortzahlungs- und Erstattungsansprüche von Feuerwehrdienstleistenden
(1) Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der
Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen. Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere
während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am
Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht
verpflichtet. Ihre Abwesenheit haben sie, wenn es die Dienstpflicht zulässt, dem Arbeitgeber
rechtzeitig mitzuteilen. Dieser ist verpflichtet, ihnen für Zeiten im Sinne des Satzes 2 das
Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, das sie ohne Teilnahme
am Feuerwehrdienst erzielt hätten.
...............
Art. 10: Erstattungsansprüche von Arbeitgebern
Dem privaten Arbeitgeber ist auf Antrag von der Gemeinde zu erstatten
1. das Arbeitsentgelt einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für
Arbeit, das er gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 4 leistet,
2. das Arbeitsentgelt, das er einem Arbeitnehmer, der Feuerwehrdienst leistet, aufgrund gesetzlicher
Vorschriften während einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit weitergewährt, wenn die
Arbeitsunfähigkeit auf den Feuerwehrdienst zurückzuführen ist.
Kann der Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen
des Verdienstausfalles beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, so ist die
Gemeinde zur Erstattung nach Satz 1 Nr. 2 nur verpflichtet, wenn ihr der Arbeitgeber diesen Anspruch
in demselben Umfang abtritt, in dem er kraft Gesetzes oder Vertrages auf ihn übergegangen oder von
dem Arbeitnehmer an ihn abzutreten ist. Der Forderungsübergang kann nicht zum Nachteil des
Arbeitnehmers geltend gemacht werden.
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
Das mit den Schülern ist in Bayern auch geregelt,
ich kenn zwar nicht den genauen Gesetztestext aber ich weiß, Schüler dürfen nur gehen wenn es der Lehrer dieser Stunde erlaubt.
Auf der FOS ist das nicht unbedingt sehr leicht ;-(!
GreetZ
Mit kamderadschaftlichen Grüßen
Retten - Bergen - Löschen - Schützen
<b>Gott zur Ehr dem nächsten zur Wehr</b>
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