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Thema: Wie seht ihr folgende Sache ???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    18.04.2006
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    1.599
    Servus,

    bei wem hast du denn bestellt?

    Was denn ?

    Grüße

  2. #2
    Storno Gast
    Ja würde mich auch mal interessieren !

    Mfg

  3. #3
    Registriert seit
    26.02.2008
    Beiträge
    231

    Aw

    Naja also ich kann mich mal daran erinnerndas es hieß hier niemand offen an den zu Stellen oder so ähnlich, denn wenn er das macht und den User outet dann kann der User nach dem die Ware eintrifft ihm einen an die Karre pissen wegen übler Nachrede oder so , oder sehe ich das verkehrt??????????

  4. #4
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    6.356
    Servus!

    Ist zwar keine eigentliche Antwort auf Deine Frage:
    Da ich grundsätzlich Tauschgeschäften immer etwas verhalten gegenüberstehe würde ich sagen: Lern daraus!
    Wenn es nur um die Manschetten ging hattest Du ja noch Glück, wenn's was anderes war evtl. nicht...

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  5. #5
    Registriert seit
    18.11.2003
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    2.186
    Zitat Zitat von IuK-Micha Beitrag anzeigen
    Naja also ich kann mich mal daran erinnerndas es hieß hier niemand offen an den zu Stellen oder so ähnlich, denn wenn er das macht und den User outet dann kann der User nach dem die Ware eintrifft ihm einen an die Karre pissen wegen übler Nachrede oder so , oder sehe ich das verkehrt??????????
    NEIN, das siehst du verkehrt...
    Wenn er schreibt, das er bereits 5 Wochen auf die Lieferung wartet, dann ist das eine Tatsachenbehauptung. Sofern diese diese Behauptung zutrifft ist es völlig rechtens!
    Auch wen die Dinge dann eintreffen, denn er hat ja 5 Wochen gewartet...

    Was anderes ist die Sache mit dem Betrug: Alleine aus der Tatsache das man 5Wochen warten muss läßt sich noch keine Betrugsabsicht konstruieren... Dazu gehört schon mehr.
    Fristsetzung, Mahnung usw...
    Erst wenn darauf nicht reagiert wird kann man langsam in die richtung gehen...
    Allerdings währe ich ohne gerichtliches Urteil immer vorsichtig jemanden Betrüger zu nennen.

    Ea gibt aber einen Sonderfall, wonach jemand auch bestraft werden kann wenn er die Wahrheit sagt! (§192 STGB) Allerdings nur wenn die Art der Aussage für sich so gestaltet ist, das sie für sich selbt wieder eine Beleidigung darstellt!

    Gruß
    Carsten
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