Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
nur mal so zur info: wieso überlegt ihr euch fristen für die wiederrufung? verträge oder vereinbarungen über telefon sind garnicht zulässig
Hallo,

Vertäge können sehr wohl per Telefon rechtskräftig abgeschlossen werden.
Ist nichts anderes als ein mündlicher Vertrag und es gibt kein Gesetz das besagt das eine formale Vorgabe für z.B. Kaufverträge macht. Auch kann man z.B. Telefonanschlüsse oder wie hier ein Abo etc. rechtskräftig per Telefon abschliessen.
Allerdings greift hier auch das Fernabgabegestz welches besagt das Verträge die per Telefon geschlossen werden/wurden eine gesetzliche Wiederrufsfrist von zwei Jahren haben, soll heissen man kann seinen rechtskräftig getätigten Vertrag innerhalb von zwei Wochen wiederrufen, wobei hier auch nicht wichtig ist ob schriftlich oder telefonisch, wobei der schriftliche Wiederuf der sichere ist am besten noch per Einschreiben.

Das Andere mit Annahme und Lieferung (Beisp. Pizzabote, Versandhandel, Abo, etc.) ist nur die Erfüllung des Vertrages. Erfüllt einer der Parteien seine Schuld nicht, so kann der andere die Erfüllung gerichtlich einfordern.

Ich hoffe das ist verständlich geschrieben, bei weiteren Fragen einfach melden.

Mfg
Chris