Ich würde es so beschreiben:
"Ich biete hier eine Ware X an. Wer will sie haben? Aber 50€ will ich mindestens haben!" Dies ist ein sog. "Invitatio ad offerendum" --> Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (in dem Fall des gewünschten Kaufpreises durch den Käufer)
Wer dann sagt "Ich biete dir 100€", der macht damit ein verbindliches Angebot nach §145 BGB
Wenn der Verkäufer dann sagt "OK! Ich verkaufe Dir die Ware X zu dem von dem Käufer genannten Preis, dann wird hierdurch der Kaufvertrag geschlossen, der die typischen Pflichten nach §433 BGB nach sich zieht. --> Der Käufer muss den Kaufbetrag (hier 100,00€) zahlen, der Verkäufer muss das Eigentum an der Ware im verabredetem Zustand verschaffen, der Verkäufer muss die tatsächliche Gewalt über die Ware übergeben, der Käufer muss das Eigentum und die tatsächliche Gewalt über die Ware übernehmen.
Kurzform: Wer hier sagt "Ich biete 100€" der muss auch 100€ zahlen!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator