Ganz klar nur die 50€, siehe Ebay-Prinzip. Mfg Chris
Zitat von Chr881986 Ganz klar nur die 50€, siehe Ebay-Prinzip. Gehts hier jetzt um die Elektronische Bucht oder um "Unsere" Kleinanzeigen ??? Denn der Titel heist doch: "Frage zum Versteigerungsverfahren in den Kleinanzeigen"... MfG Fabsi P.S.: Wenns um die Bucht geht, dann bitte Titel ändern, danke ^^
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