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Thema: Frage zum Versteigerungsverfahren in den Kleinanzeigen

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  1. #1
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    Ganz klar nur die 50€, siehe Ebay-Prinzip.

    Mfg
    Chris

  2. #2
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
    Ganz klar nur die 50€, siehe Ebay-Prinzip.
    Gehts hier jetzt um die Elektronische Bucht oder um "Unsere" Kleinanzeigen ???

    Denn der Titel heist doch: "Frage zum Versteigerungsverfahren in den Kleinanzeigen"...

    MfG Fabsi

    P.S.: Wenns um die Bucht geht, dann bitte Titel ändern, danke ^^

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