Wenn ich zusätzlich zum Blitzschutz eine Verbindung zum Potentialausgleich herstelle, ist das nicht zulässig?
Und muß ich das Messprotokoll auch privat an meinem Eigenheim vorhalten? Für wen und wo steht das?
Wenn ich zusätzlich zum Blitzschutz eine Verbindung zum Potentialausgleich herstelle, ist das nicht zulässig?
Und muß ich das Messprotokoll auch privat an meinem Eigenheim vorhalten? Für wen und wo steht das?
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