Wenn ich zusätzlich zum Blitzschutz eine Verbindung zum Potentialausgleich herstelle, ist das nicht zulässig?
Und muß ich das Messprotokoll auch privat an meinem Eigenheim vorhalten? Für wen und wo steht das?
Wenn ich zusätzlich zum Blitzschutz eine Verbindung zum Potentialausgleich herstelle, ist das nicht zulässig?
Und muß ich das Messprotokoll auch privat an meinem Eigenheim vorhalten? Für wen und wo steht das?
Hallo!
also ich versteh das jetzt nicht ganz,wie muss die erdung am mast jetzt angeschlossen sein?
so wie ich es gemacht habe ,stimmt es ja anscheinend nicht!der mast hat KEINE fixe anschlussmöglichkeit für eine erdung,dass muss man selbst basteln!!
und die erdung führt eh DIREKT in die erde,zuerst über dachziegel, zur dachrinne und dann in die erde.......
Gruss Chris
Würde eine herkömmliche Banderdungsschelle als Erdungsanschluss für den Mast reichen? (Erdung am Mast ist ja idR 16², und das sollten die Schellen ja eigtl. aufnehmen können..)
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Solche Schellen gibt es bei Reichelt für wenig Geld:
http://www.reichelt.de/?;ACTION=3;LA...119ecc251d0b70
Gruß faboi
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