Habe gerade einen Beitrag vom LFV-Bayern entdeckt:
http://www.lfv-bayern.de/cms/news/20...l_hanrath.html
Habe gerade einen Beitrag vom LFV-Bayern entdeckt:
http://www.lfv-bayern.de/cms/news/20...l_hanrath.html
Hallo!
Was mache ich nun mit meinen wenige Wochen alten Hanrath Profi Plus? (Größe 44) Hat da jemand interesse? Da sie ja offensichtlich für den Einsatzdienst bei der Fw nicht mehr zu gebrauchen sind, suche ich jetzt einen, der mir ihn abnimmt!
Oder muss mein Händler den Schuh zurücknehmen, weil er ihn mir nach dem 14.08.2008 verkauft hat? ( vgl: http://www.baua.de/de/Geraete-und-Pr...rue&__nnn=true)
Also wer ein paar Hanrath Profi Plus, kaum getragen, Größe 44 günstig haben will, soll mir mal ne PN schreiben!
Ich würd versuchen, die bei ebay zu verkaufen oder umzutauschen.
einfach vom kauf zurücktreten und mal sehen was die leute von hanrath dazu sagen
Signatur geändert nach Aufforderung.
بس سبتر الكس
Die Begründung des Verwaltungsgericht Aachen ist sehr interessant zu lesen:
http://www.feuerwehr.de/news/2008/12...ehrstiefel.php
Interessant ist, das über die Homepage immer noch die Stiefel zu bekommen sind.
Kann man denn nach dem 14-tägigem Rückgaberecht die Stiefel noch zurückgeben, weil es sich immerhin nicht mehr - wie angegeben - um zugelassene Feuerwehrstiefel handelt? Auch, wenn die Stiefel schon im Einsatz getragen wurden und entsprechende Spuren haben?
Frohes Fest!
Da es nach dem Gesetz kein 14-tägiges Rückgaberecht gibt, und du uns deinen Händler auch nicht verraten hast, kann dir da leider niemand eine Antwort drauf geben.
In unserer kompletten Wehr, ist das Tragen der Stiefel untersagt worden.
Wird wohl auch rechtlich was eingeleitet, aber Hanrath ja eine GmbH ist, wird da nicht viel bei rumkommen...
Nun lacht mich nich aus .. aber bei den "Allestestern" lief gestern ein Bericht über Defekte ware etc.
Also bei Nichtgefallen hat man kein recht auf umtausch etc.
Aber bei Defekt des Stiefels was ja mit der nicht vorhandenen Schutzwirkung meiner meinung ein "defekt" ist, hat man ein halbes Jahr das recht auf seiner seite, also man muss dem verkäufer nichts beweisen.
Signatur geändert nach Aufforderung.
بس سبتر الكس
wenn jemand rechtschutzversichert ist kann er ja mal ne telefonberatung mit nem fachanwalt machen!
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