Also ob die Zivilstreife die nun aufs Dach stellt oder nicht, das ist nun mal deren Sache, da magnetisch ist ja alles möglich.
Fakt ist aber daß die Frontblitzer nur laufen dürfen wenn die RKL auch läuft, also nicht über getrennte Schalter laufen (wo die nun läuft davon steht im Gesetz ja nix drin).
Sinnvoll ist die Einsatzfahrt ohne RKL aber nicht, denn von der Seite oder hinten ist die Einsatzfahrt nicht festzustellen (außer daß der Fahrer fährt wie eine S....). Bei nem VU wird es daher schwer dem Unfallgegner auch nur eine geringe Mitschuld anzulasten, denn woher soll der wissen, daß das Zivilfahrzeug Sonder- und Wegerechte in Anspruch nimmt?

Daß die Erkennbarkeit von 360 Grad nur bei gelben RKL gilt ist ein vielgemeinter Glaube. Hatte mich vor ca. einem Monat auch schonmal mit genau der Frage beschäftigt, und ein Gesetz oder sowas gefunden wo drin steht daß auch die blauen über 360 Grad einsehbar sein müssen. Nur hab ich leider die Quelle nicht mehr und finde die auch grad nicht und somit fällt der Beweis natürlich schwer.

Mit den frontblitzern an Motorrädern könnte schon sein, denn früher gab es viele Krad die nur die blauen Frontblinkleuchten hatten (nicht in NRW aber in BY oder BW glaub ich die schon öfters gesehen zu haben).