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Thema: Abstrahlwinkel blaue RKL

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    808
    Dass das in §52 StVZO geregelt ist war klar.

    Vielleicht mal zum Hintergrund meiner Frage:

    Es geht um die Frage, ob Zivilfahrzeuge nur mit dem Cobra-11-Blitzern fahren dürfen, oder ob die RKL (auf dem Dach) zusätzlich sein muss. Ich stehe auf dem Standpunkt, es geht nur mit RKL. Die Gegenseite bezieht sich jetzt auf den ersten Absatz des §52, in dem steht:
    "(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen
    _ausgerüstet_ sein..."
    und leitet daraus ab, das die RKL quasi nur mitgeführt werden muss, aber nicht zwingend in Betrieb oder aber z.B. im Kofferraum in Betrieb ist. Kleine juristische Spitzfindigkeit...
    Deshalb wollte ich mit dem vorgegebenen Abstrahlwinkel kontern, der sich ja mit den Cobra-11-Teilen nicht erreichen lässt.

    Übrigens, die 360° galten m.W.n. nur für gelbe RKL.
    MfG

    brause

  2. #2
    Registriert seit
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    148
    Also ob die Zivilstreife die nun aufs Dach stellt oder nicht, das ist nun mal deren Sache, da magnetisch ist ja alles möglich.
    Fakt ist aber daß die Frontblitzer nur laufen dürfen wenn die RKL auch läuft, also nicht über getrennte Schalter laufen (wo die nun läuft davon steht im Gesetz ja nix drin).
    Sinnvoll ist die Einsatzfahrt ohne RKL aber nicht, denn von der Seite oder hinten ist die Einsatzfahrt nicht festzustellen (außer daß der Fahrer fährt wie eine S....). Bei nem VU wird es daher schwer dem Unfallgegner auch nur eine geringe Mitschuld anzulasten, denn woher soll der wissen, daß das Zivilfahrzeug Sonder- und Wegerechte in Anspruch nimmt?

    Daß die Erkennbarkeit von 360 Grad nur bei gelben RKL gilt ist ein vielgemeinter Glaube. Hatte mich vor ca. einem Monat auch schonmal mit genau der Frage beschäftigt, und ein Gesetz oder sowas gefunden wo drin steht daß auch die blauen über 360 Grad einsehbar sein müssen. Nur hab ich leider die Quelle nicht mehr und finde die auch grad nicht und somit fällt der Beweis natürlich schwer.

    Mit den frontblitzern an Motorrädern könnte schon sein, denn früher gab es viele Krad die nur die blauen Frontblinkleuchten hatten (nicht in NRW aber in BY oder BW glaub ich die schon öfters gesehen zu haben).

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