Negativ, nur mehrspurige Fahrzeuge müssen neben den Blitzern zusätzlich eine RKL haben.
Bei den Krädern gibt es eine ganze Reihe ohne hintere RKL, bei den damit ausgerüsteten dient diese ist lediglich zur Absicherung der E-Stelle und muss auch separat eingeschalten werden (also Blitzer laufen ohne RKL - im Gegensatz zu FuStKW-zivil bzw. RTW etc.)
§ 52 Abs. 3 StVZO:
Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an
Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in
Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).
Gruß
Knut