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Thema: Abstrahlwinkel blaue RKL

Baum-Darstellung

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  1. #6
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Auch nicht ganz, Zugelassen wurden Ale diese Fahrzeuge mit einer RKL (welche Bauform auch immer) meist am hinteren Ende...
    Negativ, nur mehrspurige Fahrzeuge müssen neben den Blitzern zusätzlich eine RKL haben.
    Bei den Krädern gibt es eine ganze Reihe ohne hintere RKL, bei den damit ausgerüsteten dient diese ist lediglich zur Absicherung der E-Stelle und muss auch separat eingeschalten werden (also Blitzer laufen ohne RKL - im Gegensatz zu FuStKW-zivil bzw. RTW etc.)

    § 52 Abs. 3 StVZO:
    Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an
    Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in
    Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).


    Gruß
    Knut
    Geändert von knutpotsdam (30.04.2008 um 10:33 Uhr)

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