Ich meine es gibt irgendwo eine Aussage der UVT, dass solche Häuser nicht zulässig seien, finde sie aber gerade nicht. In der GUV-I 8651 habe ich aber "Stellplätze müssen so angeordnet sein, dass die Fahrzeuglängsachse jeweils in Tormitte liegt." gefunden. Das läuft annäherend auf das Gleiche hinaus.

Ich würde grundsätzlich den klassischen Aufbau bevorzugen, ich habe bei der gezeigten Anordnung die Befürchtung, dass sich die Lauf- und Fahrwege der ausrückenden Fahrzeuge und der aufsitzenden Mannschaft in gefährlicher Art und Weise kreuzen. Selbiges beim Einrücken.
Man könnte bei einer größeren Menge von Abrollbehältern in einer separaten Halle eventuell darüber nachdenken.