Selber kaufen MUSS das überhaupt niemand. Und selbstverständlich ist es Aufgabe der Gemeinde, Alarmierungsmittel zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen sowie einsatzbereit zu halten.
Nach den einschlägigen Feuer-/Brandschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer haben die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Und wenn der Sirenenalarm tagsüber nicht ausreicht (nicht geeignet ist), eine genügend hohe Ausrückestärke sicherzustellen, dann ist selbstverständlich die Gemeinde (und nur sie) dafür zuständig, entsprechende Alarmierungsmittel bereitzustellen und funktionsfähig zu halten.