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Thema: Fahrzeug-Bereitstellung bei Großveranstaltungen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    @Teletector: Dann sind wir uns ja Einig Dirk ;)

    Allerdings gibt es Gegenden in D, wo ein generelles Transport-Verbot für den San-D ins KH besteht... Diese dürfen dann maximal bis zur Veranstalltungsgrenze fahren und Müssen dann dort an den Regel-RD übergeben...
    Und DAS halte dich doch, nicht nur für sehr übertrieben, sondern auch verdammt Gefährlich, je nach dem um welche Verletzung es sich handelt ^^

    MfG Fabsi

  2. #2
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    @Teletector: Dann sind wir uns ja Einig Dirk ;)

    Allerdings gibt es Gegenden in D, wo ein generelles Transport-Verbot für den San-D ins KH besteht... Diese dürfen dann maximal bis zur Veranstalltungsgrenze fahren und Müssen dann dort an den Regel-RD übergeben...
    Und DAS halte dich doch, nicht nur für sehr übertrieben, sondern auch verdammt Gefährlich, je nach dem um welche Verletzung es sich handelt ^^

    MfG Fabsi
    so sehe ich das auch. Aus diesem Grunde verfahren wir so wie beschrieben. Vorrausetztung für einen Transport ist natürlich, das das Rettungsmittel adäquat besetzt ist.

    @Fabsi: der Transportverbot von dem Du schreibst, wird der vom Jeweiligen LandesRett.D Gesetz verhängt oder duldet der Veranstalter keine Transporte nach dem Motto ist heute mein RTW...?
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Teletector Beitrag anzeigen
    @Fabsi: der Transportverbot von dem Du schreibst, wird der vom Jeweiligen LandesRett.D Gesetz verhängt oder duldet der Veranstalter keine Transporte nach dem Motto ist heute mein RTW...?
    Uff da bin ich jetzt überfragt ;)

    Ich kenn das lediglich von Kollegen von mir, die in dem betreffenden BL (Saarland) als San-Unterstützung waren, ist aber auch schon ein paar Jahre her... Also keine Ahnung, obs heute noch so ist :)

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Das ist Sache des Landesrettungsdienstgesetzes.
    Dort ist i.d.Regel beschrieben, wer KT`e durchführt.
    Wobei es auch hier, wie immer ausnahmen gibt. (z.B. RLS gibt die Übernahme duch ein SEG- bzw. OV-FZG frei)
    Ist aber nicht Sinn und Zweck der Sache.

  5. #5
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    Naja, wenn ich nach LRettG mit meinen Fahrzeugen keine Transporte durchführen darf, steht das ja nicht zur Diskussion ;)

    MfG Fabsi

  6. #6
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    Da die Vergabe von Transporten ja an HiOrg deligiert wurde, und unsere Fahrzeuge vom DRK zur Verfügung gestellt wurden, wir auch vom DRK sind, sehe ich da kein Problem.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
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    also ich habe auch schon mitbekommen, dass auf einer großveranstaltung der patient samt RTW übergeben wurde an den regel RD
    DITO:
    Regel RD kommt an veranstaltungsort, steigt aus seinem RTW aus, und nimmt den wieder mit, in dem sich der patient befindet.
    So wurden die RTW`s an diesem abend 2 mal getauscht.

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