Wenn die zwei Leitungen gequetscht sind, müßte es beim Blinken ja auch Hupen und umgekehrt...
Zulässig ist das, wie Fabsi schon sagte, nicht.
Entweder ist das gewollt oder ungewollt falsch angeklemmt.
Martinshorn darf nur bei Eigeschalteter Zündung und Rundumkennleuchten (RKL vorne links ist die Freigabe RKL) Funktionieren.
Auslöser darf dann nur noch ein Schalter (Dauerton) oder die Hupe (Eine Tonfolge) sein.
Die Fußtaster bei Fzg mit Automatikgetriebe (also wo das Kupplungspedal wegfällt) werden auch noch gerne genommen und sind mit der Hupe parallel geschaltet.
Interessant wäre, ob es auch Funktioniert bei
- Blinker links und rechts oder nur eine Seite
- Warnblinker
- Hupe
Gruß
Torsten