du hast mal wieder nur die Hälfte gelesen bzw nicht richtig verstanden.
"Nach Absatz 7 müssen Prüfungen an Flaschen für Atemschutzgeräte für Arbeits- und Rettungszwecke spätestens alle 5 Jahre von zugelassenen Überwachungsstellen durchgeführt werden."
Hier steht eindeutig Flaschen für Atemschutzgeräte ...
Hier steht nichts von Arbeitsluft. Was die hier meinen sind Atemschutzgeräte für Feuerwehr/Rettungsdienst = Rettungszwecke, und Atemschutzgeräte für Arbeitszwecke = Stadtwerke/Kanalsanierungsfirmen etc.
Fakt ist ... Flaschen für reine Arbeitsluft haben 10 Jahre TÜV.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Wie Überhose schon sagt, es gebe eine neue Lackierung für die Flaschen die im Arbeitsbereicht für THL etc. eingesetzt werden.
Die müssen nicht mehr so oft zum TÜV wie die Atemschutzflaschen. So ist es jetzt bei uns im Landkreis geregelt.
Wollte nur nochmal wissen, wann da der nächste TÜV wäre....
Ich habe gerade das Stichwort "Feuerwehrsicher" gelesen... Gerade aus diesem Grund gibt es weder bei der Feuerwehr, noch beim KatS oder anderen "nicht kommerziellen Diensten" spezielle "Technikflaschen"!
Es werden IMMER reguläre Atemschutzflaschen verwendet und die unterliegen den übliche Fristen von 5 Jahren!
Nur das ist "FEUERWEHR- (und KatS-)SICHER"!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
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