
 Zitat von 
überhose
					
				 
				
			
		 
	 
 du hast mal wieder nur die Hälfte gelesen bzw nicht richtig verstanden.
"Nach Absatz 7 müssen Prüfungen an Flaschen für Atemschutzgeräte für  Arbeits- und Rettungszwecke spätestens alle 5 Jahre von zugelassenen Überwachungsstellen durchgeführt werden."
Hier steht eindeutig Flaschen für Atemschutzgeräte ...
Hier steht nichts von Arbeitsluft. Was die hier meinen sind Atemschutzgeräte für Feuerwehr/Rettungsdienst = Rettungszwecke, und Atemschutzgeräte für Arbeitszwecke = Stadtwerke/Kanalsanierungsfirmen etc.
Fakt ist ... Flaschen für reine Arbeitsluft haben 10 Jahre TÜV.
				
			 
			
		 
			
				
			
			
				Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.