Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Es sind 5 Jahre, unabhängig davon, ob die Flaschen als Rettungs- oder Arbeitsmittel genutzt werden.

Hier geht es zwar vordergründig um das Thema Lackierung, die Prüfungsvorschriften sind da aber auch zu finden: http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/menu/1194090/index.html
du hast mal wieder nur die Hälfte gelesen bzw nicht richtig verstanden.

"Nach Absatz 7 müssen Prüfungen an Flaschen für Atemschutzgeräte für Arbeits- und Rettungszwecke spätestens alle 5 Jahre von zugelassenen Überwachungsstellen durchgeführt werden."
Hier steht eindeutig Flaschen für Atemschutzgeräte ...
Hier steht nichts von Arbeitsluft. Was die hier meinen sind Atemschutzgeräte für Feuerwehr/Rettungsdienst = Rettungszwecke, und Atemschutzgeräte für Arbeitszwecke = Stadtwerke/Kanalsanierungsfirmen etc.


Fakt ist ... Flaschen für reine Arbeitsluft haben 10 Jahre TÜV.