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Thema: Private Einsatzbekleidung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ok ich find diese Schlingen ganz in Ordnung,

    habe mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt, ich habe auch nix gegen die Ausrüstung, aber mir geht es um die Zulassung, wenn ihr die erste Seite und den ersten Beitrag gelesen hättet, dann wisst ihr was ich wollte... Es geht mir um die Zulassung und ob ihr als Führungskräfte sowas tolleriert, oder nicht.

    Mir geht es nicht darum ob die Schlinge einen Einsatzwert hat, aber wenn sie nicht zugelassen ist und dann etwas passiert, dann soll es nicht heißen der GF hats ja gewusst. Dann ist auch niemanden geholfen.

  2. #2
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    Aber das "Schlinglein, Täschlein und Lämplein" eine ungeheure Erleichterung im (Atemschutz-)Einsatz darstellen können ist Dir wohl bekannt, oder?
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  3. #3
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    Zitat Zitat von woodstock Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für deinen Beitrag,
    diese Argumentationen helfen immer warnsinnig weiter im Thema und sind sehr konstruktiv.
    Danke nochmal.

    Aber ich kenn jetzt auch deine Meinung.
    ...glaube ich nicht!!
    Es gibt sinnvolles Zusatzequipment und sinnfreies - Rettungsschlinge und Hand-/Helmlampe gehören mit Sicherheit zu ersterem.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

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    124 124 MRCC Bremen

  4. #4
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    Wo liegt das Problem, wenn diese Zubehör von der Kommune beschafft wird? Keiner hat ein Problem.
    Ich wollte nur wissen wir ihr mit der Zulassung von solchen Dingen umgeht... nix anderes?
    Es gibt Helmlampen und Schlingen, die haben Ihre Zulassung und keiner hat ein Problem.
    Nur ich persönlich finde es nicht hilfreich, wenn man sich Ausrüstungsgegenstände besorgt, die die entsprechende Prüfung nicht haben.

  5. #5
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    Und die Signatur kann ich ja auch ändern, damit niemand an ihr Anstoß nehmen muss und lass das Feld einfach "neutral" leer.

  6. #6
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    brav ;)

    aber was hat eine zulassung mit der funktion eines gerätes zutun? auch ohne zulassung kann etwas hilfreich sein

  7. #7
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    Zulassung für Bandschlingen
    EN 354
    EN 795
    EN 566
    EN 1498 C/ CE 0408

    Zusätzliche Infos in C53 der GUV...

    wenn man die so anschaut, könnte man meinen, dass ohne Zulassung oder Bestimmungen das Zeug nicht verwendet werden soll/darf...

    Ich meins allgemein, nicht bezogen auf die Bandschlinge allein.
    Ich mein ich bin halt lieber auf der sicheren Seite bei der Beschaffung der Ausrüstung. Ich kann mir vorsellen, sollte wirklich mal etwas passieren, dann hat man die besseren Karten, ist das nicht auch eure Meinung?

    oder les ich das alles so falsch, dann klärt mich auf...

    ...erstens habe ich nie von "nichtzugelassenen" Geräten gesprochen und zweitens nenne mir mal bitte die DIN/EN für Rettungsschlingen - ist mir zur Zeit grad nicht präsent.
    Und ich wollt halt eben diese "nichtzugelassenen" Geräte ansprechen
    Geändert von woodstock (28.03.2008 um 22:17 Uhr)

  8. #8
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    Pille:
    ...sehe ich genauso - Zulassung muß vorliegen und Design muß auch stimmen - dann geht's.
    Da waren wir uns ja irgendwie noch einig, wo liegt eigentlich jetzt der Unterschied?

    mfg

  9. #9
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    ...erstens habe ich nie von "nichtzugelassenen" Geräten gesprochen und zweitens nenne mir mal bitte die DIN/EN für Rettungsschlingen - ist mir zur Zeit grad nicht präsent.
    Gruß Carsten
    __________________

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