Moin moin,

mal ´ne kurze Frage:

Ab wann gilt eigentlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hinsichtlich der Leute, die im Schichtdienst - speziell im Nachtdienst arbeiten?

Folgende Situation brachte mich zu der Frage:

Ein Kollege kam im Nachtdienst zu mir und meinte, dass im nicht so wohl sei. Als es nicht besser wurde, meinte ich, er solle nach Hause gehen. Er aber meinte, dass er die NAcht noch fertig machen würde, sich aber für die nächste Nacht krankmelden würde. Also schonte ich den Kollegen so weit wie möglich und trug in den Dienstplan für die nächste Nacht "krank" ein.
Am nächsten Tag brachte er auch dann seine Krankmeldung vorbei, die ab dem Tag des ersten "kranken Nachtdienstes" ausgestellt war. Nun ist es aber so, dass er an diesem Tag ja schon gearbeitet hatte, nämlich von Mitternacht bis morgens.
Wie sieht es da versicherungstechnisch aus?

Gruß, Mr. Blaulicht

PS: Nur für den Fall der Nachfrage: Es wäre nicht möglich gewesen, um diese Zeit noch einen Ersatz zu bekommen - wenn er heimgegangen wäre, hätten wir mit einer Person weniger arbeiten müssen. Im KRankenhaus kann man sich zur Not ja auch mal kurzfristig Hilfe von der Nachbarstation holen. Aber wie sieht es im Einsatzdienst aus?