also aus reinem menschenverstand würde ich behaupten, dass die krankmeldung ab dem zeitpunkt in kraft tritt, wo sie ausgestellt wird. wäre ja unsinn, dass er keinen versicherungsanspruch hätte in der nacht wo er noch gearbeitet hat und zu der zeit ja garkeine bescheinigung exestiert hatte.
bringt einem leicht in verunsicherung, da ja keine uhrzeiten auf der krankmeldung hinterlegt sind - denke aber mal, dass die praxis diese dokumentiert hat und im fall der fälle abrufbar ist.
nur würde ich wenn es hart auf hart kommt nicht aussagen, dass es mir im dienst schon nicht gut ging - "geistiger und körperlicher zustand, sich im stande fühlt den beruf auszuüben.... blablablabla" . ganz einfach schlecht geworden als er wieder zuhause war. und alles ist gut =)