Ich gehe mal davon aus, der Kollege hat (als Beispiel) am 12.03. von 00:00 Uhr bis 08:00 Uhr gearbeitet. Direkt im Anschluss an die Arbeit ist er zum Arzt gegangen und dort um 08:30 Uhr von Arzt behandelt worden. Die Krankmeldung gilt dann ab 12.03. 08:30 Uhr.

Anders der Fall, wenn der Kollege erst am 13.03. um 08:00 zum Arzt gegangen ist. Dann ist die Bescheinigung komplett ungültig denn: Zurückdatieren ist strafbar!

Im Einzelfall wird die BG bei dem Arzt nachfragen, der hat eine Dokumentationspflicht, wann der Patient bei ihm war - diesen Nachweis führt er entweder per automatischer EDV-Doku oder über den "Patiententerminkalender". In beiden Medien steht der Zeitpunkt der Behandlung.