
Zitat von
überhose
Daher gleich meine Frage: Wo steht irgendwo beschrieben, was "retten" in diesem Zusammenhang bedeutet?
?
In der FwDV 3 heißt es zum Thema "retten":
Retten ist das Abwenden einer Gefahr von Mensch und Tier durch
- lebensrettende Sofortmaßnahmen, die sich auf Erhaltung bzw. Wiederherstellung von
Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten,
und- oder durch
- Befreiung aus einer Lebens- oder Gesundheitlsgefährdenten Zwangslage.
Da ist genau das drinnen wo es bei Joachim geht!
Geändert von Florian Feuerbaer (14.03.2008 um 12:41 Uhr)
Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!