Zur Info:
Solltest du ein gefundenes Gerät behalten und nicht bei Fundamt, Polizei melden, machst du dich (in der BRD) einer Unterschlagung strafbar, nicht ganz ohne.
Ist es tatsächlich so, dass der rechtmäßige Besitzer es nicht mehr haben will und du ihn deutlich darauf aufmerksam gemacht hast, dass du das Gerät an dich genommen hast, dürfte es wohl keine Probleme geben. Wenn er aber irgendwann das Gerät doch wieder haben will hast du u.U. ein Problem.