
Zitat von
überhose
Versuchs mal, und lass dir von denen eine Rechtsquelle für ihr Verbot nennen. Du wirst überrascht sein...
Ne .. du wirst überrascht sein. StGB
§ 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden
(1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt oder eine solche Abbildung oder Beschreibung an einen anderen gelangen läßt und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.