Ich bin wirklich überrascht...
..nämlich davon, das dir nicht aufzufallen scheint, dass das verschiedene Paragraphen sind, und das "Behörden" und "Militär" offenbar nicht das selbe ist...
Ich bin wirklich überrascht...
..nämlich davon, das dir nicht aufzufallen scheint, dass das verschiedene Paragraphen sind, und das "Behörden" und "Militär" offenbar nicht das selbe ist...
Mal an die "Streithähne":
Ihr müsst Gesetzestexte nicht im Zusammenhang/in Gesamtheit lesen sondern mal in Einzelteile aufdröseln. Und schon sieht es alles nicht mehr so schlimm aus.
Beispiel der hier genannte § 109g StGB:
§ 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden
(1) ....und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das ist das hüpfende Komma!
Wenn ich z.B. an eine Tag der offenen Tür in einer Kaserne einen Panzer fotografiere, weil mein Sohn darauf sitzt und sich ein Loch in der Bauch freut, erfülle ich die Tatbestandsmäßigkeit des § 109g StGb meiner Meinung nach bei Weitem noch nicht.
Wenn ich aber z.B. einen militärischen Prototypen von innen, außen, unten, oben und weiß der Geier noch alles abbilde und danach die Bilder an die ... weitergebe und die ... dann schon mal was weiß ich machen kann, damit man diesen Prototypen durch bloßen anpusten aus dem Verkehr ziehen kann, ist die Tatbestandmäßigkeit wohl erfüllt.
Also: Es wird nicht alles so heiß gegessen, wie es geschrieben wird!
Nicht nur das... Selbst wenn man jetzt NUR das Fotogrfieren von Militäreinrichtungen nimmt, ist dieses für sich alleine immer noch kein Problem, denn es müssen ja laut dem Paragraphen
ZWEI Bedingungen erfüllt sein damit es Strafbar ist... Das UND darf nicht übersehen werden.
Für alles andere gilt §59 UrHG !
Davon unberührt bleibt natürlich das HAUSRECHT des jeweiligen Betriebers einer einer Militärischen Einrichtung (BW, aber auch der Militärs anderer NATO Staaten) wodurch ein Fotographieren INNERHALB der Einrichtung natürlich wirksam unterbunden werden kann!
Wobei ich mir jetzt gerade nicht sicher bin, wie das mit dem geltungsbereich des Grundgesetzes innerhalb von nichtdeutschen Militäranlagen auf dem Gebiet der BRD ist?
Sind die eigendlich Exterritorial? (JA/NEIN/TEILWEISE?) Da würden ggf. andere GEsetze greifen.
Aber BTT:
Es ist allerdings NICHT so, das ich ALLES Fotografieren darf was ich will.
Es gibt zwar den §59 UrHG der das beliebige Fotografieren an öffentlichen Plätzen genehmigt, aber nur von OBJEKTEN die sich BLEIBEND dort befinden!
Es gibt auch wohl noch soetwas wie "RECHT am MOTIV", das evtl. greifen könnte.
Allerdings ist nur EIN SONDERFALL davon KLAR geregelt, halt wen das Motiv eine Person ist.
Bei allem anderen wird das durch verschiedenste REchtsnormen zusammen bestimmt und ist leider nicht eindeutig. Von daher möchte ich da auch keine Einschätzung zu abgeben...
Gruß
Carsten
***Wichtig***
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Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de
also am Ende bleibt das fotografieren von roten Autos völlig legal, ohne wenn und aber
Neugierig sind wir trotzdem alle, was an der Situation so besonders war :-D
Lasst mich zuerst einmal sehen, wie´s jetzt weitergeht. Vielleicht erzähl ich es Euch irgendwann. Grundsätzlich ist es aber eine aus meiner Sicht harmlose Situation gewesen, über die man sich amüsiert - und gut ist.
Gruß, Mr. Blaulicht
Viel Erfolg dabei!
Zum Thema Kasernen:
Grundsätzlich ist, nach Anordnung des Kasernenkommandanten, das Fotografieren in militärischen Einrichtungen verboten.
Dies wird durch ein Schild an den Einfahrten zu den Einrichtungen gekennzeichnet.
Wenn ein TdoT durchgeführt wird, wird dazu ein Befehl geschrieben, in dem das Fotografierverbot für diesen Tag meist aufgehoben wird.
Gruß
semper et ubique
"Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
- GerdShow -
Wenn du die Bilder mit einer digitalen Kamera gemacht hast, stell sie dir einfach wieder her. Es gibt genug freeware Programme die das ermöglichen. Auch bei Speicherkarten ist das möglich :-)
Solltest du natürlich nur machen, wenn du nix verbotenes Fotografiert hast. Was verboten ist, wurde ja weiter oben schon gesagt. Normale Feuerwehrfahrzeuge gehören jedenfalls nicht dazu.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
Hi,
was ist denn jetzt aus der ganzen Geschichte geworden und was für eine "Szene" hast du fotografiert???
Mfg
Chris
Och, ich dachte, Ihr hättet das vergessen.
Also: Geworden ist aus der ganzen Sache garnix. Da man sich ja zumindest vom Sehen her kennt, und wir einen gemeinsamen Kollegen haben, haben alle Beteiligten beschlossen, es einfach dabei bewenden zu lassen. Gibt doch sonst eh nur böses Blut. Und bringen tut´s auch nix.
Die Situation, die ich fotografiert habe, will ich eigentlich nicht hier veröffentlichen. Ich hab´s versprochen und gut ist.
Gruß, Mr. Blaulicht
Seit dem 11. September sollte man sich das Fotografieren im Bereich von Einrichtungen der US Arme zweimal überlegen (gerade auch durch den Zaun auf Flugplätze hinein und so was in der Art). Die reagieren da gerade sehr empfindlich, und es dauert nicht lange bis entweder die deutsche Polizei oder die MP vorbeikommt (je nachdem, wo genau man steht) und einem einen Platzverweis erteilt.
Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...
Ich habe ein Fahrzeug der Feuerwehr fotografiert, das mit einer Panne am Strassenrand stand. Das "peinliche" an der Situation war, dass dies 50 Meter vor einer Tankstelle war und es so aussah, als würden sie Ihr Fahrzeug betanken.
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