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Thema: Bezeichnung der SAN -Kurse

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  1. #1
    Quattro-xls Gast

    Bezeichnung der SAN -Kurse

    Guten Abend Foren-Gemeinde,

    Kurz und Bündig kann mir jemand sagen was genau bei den folgenden Kurse jeweils geschult wird.:

    San-A=?????

    San-B=?????


    usw & ab wann darf ich mich Sanitäter nennen oder sogar Rettungssani.


    DANKE

  2. #2
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    Sanitätshelfer nach den SAN-Kursen.

    Rettungsdiensthelfer nach deinem RDH-Kurs

    Rettungssanitäter nach deinem RS-Kurs

    Rettungsassistent nach deinem RA-Kurs

    Notartzt nach Studium und Erfahrung

    und logischerweise immer die erforderlichen praktischen Stunden dazu...

    MfG

  3. #3
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    Rettungshelfer-NRW zwischen San-Lehrgänge und Rettungshelfer Bund

  4. #4
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    Sanitätshelfer nach den SAN-Kursen.

    Rettungsdiensthelfer nach deinem RDH-Kurs

    Rettungssanitäter nach deinem RS-Kurs

    Rettungsassistent nach deinem RA-Kurs

    Notartzt nach Studium und Erfahrung

    und logischerweise immer die erforderlichen praktischen Stunden dazu...

    MfG
    Rettungsdiensthelfer? Was soll das sein? Ich kenne nur den Rettungshelfer. Kann mich mal jemand aufklären?

    "Rettungsassistent nach deinem RA-Kurs" Das hört sich aber putzig an. Mann macht schnell nen Kurs und ist dann Rettungsassistent. Dachte eigentlich immer man macht da eine Berufsausbildung und darf sich erst Rettungsassistent nennen, wenn man die Berufsbezeichnung dazu führen darf. (vgl. RettAssG §1,§2))

    Und um sich Notarzt nennen zu dürfen bedarf es noch einen Fachkundenachweis Rettungsdienst bzw. die Facharztweiterbildung "Notfallmediziner".

    Aber vom Prinzip her ist´s schon richtig gewesen ;-)

    Gruß
    Michael

  5. #5
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    rettungsdiensthelfer ist rettungshelfer

  6. #6
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    ja, das war ja auch nur eine grobe Richtung!!!
    Das wollte er eigentlich gar net alles wissen...

    Also bei uns heisst das zwischen SAN und RS eben RDH (=Rettungsdiensthelfer!!!)

    Das mit dem Notartzt und RA schon klar... war ja nur die "GanzKurzFassung"

  7. #7
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    Wollte ja auch nur was klugscheißen ;-) Schönen Abend noch.

    Gruß
    Michael

  8. #8
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    Zitat Zitat von Quattro-xls Beitrag anzeigen
    Guten Abend Foren-Gemeinde,

    Kurz und Bündig kann mir jemand sagen was genau bei den folgenden Kurse jeweils geschult wird.:

    San-A=?????

    San-B=?????


    usw & ab wann darf ich mich Sanitäter nennen oder sogar Rettungssani.


    DANKE
    San-A: Erweiterte Erste Hilfe (mit Hilfsmittel: Trage, Ambubeutel)

    San-B: Nochmalige Erweiterung: Vertiefung und Details-fragen

    jeweils 2 Wochenenden à 16h

    San-C: Hinführung auf auf die Arbeit im Katastrophenschutz

    Rettungshelfer: Bundesweit unheitliche Ausbildung, meist 160- 260 h Ausbildung bestehend aus Theorie, Rettungswachenpraktikum und Klinikpraktikum.

    Rettungssanitäter: Bundesweit ebenfalls uneinheitliche Ausbildung, die allerdings überall den gleichen Rahmen hat: 520 h Ausbildung, bestehend aus 160h Theorie, 160h Klinikpraktikum, 160h RW-Praktikum und 40h Abschlusswoche inklusive mündlicher, praktischer und schriftlicher Prüfung

    Rettungsassistent: zwei- manchmal auch dreijährige Berufsausbildung in Vollzeit, bestehend aus einem Jahr Unterricht inklusive 160 RW-Praktikum, 160h Klinikpraktikum und viel viel Theoretischer Unterricht und einem Jahr Annerkennungspraktikum auf einer Lehrrettungswache (1600h)

    Sanitäter darfst Du Dich üblicherweise ab San-B nennen, obwohl der Begriff nicht geschützt ist. Dies ist auch die Mindestausbildung für die Übernahme von Sanitätswachen oder -dienste.
    Rettungssanitäter darfst Du Dich nach der entsprechenden Ausbildung nennen. Auch dieser Begriff ist nicht geschützt.

    Nicht geschützt heißt in diesem Fall, dass sich eigentlich jeder - unabhängig vom Ausbildungs- und Kenntnisstand so nennen darf. Allerdings legen die einzelnen HiOrgs intern fest, welche Ausbildung man haben muss, um sich im Rahmen seiner Tätigkeit bei dieser Organisation so zu nennen.

    Beispiel: Du darfst gerne sagen, Du wärst Rettungssanitäter. Auch wenn Du die Ausbildung nicht hast. Du darfst aber nicht sagen, Du wärst Rettungssanitäter beim DRK, ASB etc. Dies gilt auch, wenn Du bereits eine dementsprechende Jacke oder andere Einsatzkleidung trägst oder Du Dich auf einem entsprechenden Sanitätsdienst befindest.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
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    Und blos bei der Bezeichung Rettungsassistent musst a bissel aufpassen..........

  10. #10
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    San-A und San-B sind laut DRK-Ausbildungsordnung mit je 24 Unterrichtseinheiten angesetzt.
    San-A ("Sanitätslehrgang") ist die Grundausbildung, San-B ("Sanitätsdienstausbildung") die Fachdienstausbildung.
    MfG

    brause

  11. #11
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    ...kennen wir nicht - brauchen wir nicht - bei uns geht die San-Ausbildung 100 Std. an 10 Wochenendtagen inkl. Prüfung und fertig ist der Sani ;-) naja, eben nur nach bestandener Prüfung.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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    124 124 MRCC Bremen

  12. #12
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    ...kennen wir nicht - brauchen wir nicht - bei uns geht die San-Ausbildung 100 Std. an 10 Wochenendtagen inkl. Prüfung und fertig ist der Sani ;-) naja, eben nur nach bestandener Prüfung.
    ob ihr das braucht kann ich nicht beurteilen ;-)
    aber was für´n Sani biste denn nach den 100 Stunden? San.-helfer oder RS oder was?

    @ Rest:
    Kenne die Bezeichnung San.-A und San.-B nicht. Denke diese Bezeichnungen sind Organisationstypisch und nicht übergreifend denn bei uns heißen die z.B. B1, B2 ... B5 (Grundausbildung von EH-Kurs über San.-helfer, Funk, Gesetze etc.).

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