San-A: Erweiterte Erste Hilfe (mit Hilfsmittel: Trage, Ambubeutel)
San-B: Nochmalige Erweiterung: Vertiefung und Details-fragen
jeweils 2 Wochenenden à 16h
San-C: Hinführung auf auf die Arbeit im Katastrophenschutz
Rettungshelfer: Bundesweit unheitliche Ausbildung, meist 160- 260 h Ausbildung bestehend aus Theorie, Rettungswachenpraktikum und Klinikpraktikum.
Rettungssanitäter: Bundesweit ebenfalls uneinheitliche Ausbildung, die allerdings überall den gleichen Rahmen hat: 520 h Ausbildung, bestehend aus 160h Theorie, 160h Klinikpraktikum, 160h RW-Praktikum und 40h Abschlusswoche inklusive mündlicher, praktischer und schriftlicher Prüfung
Rettungsassistent: zwei- manchmal auch dreijährige Berufsausbildung in Vollzeit, bestehend aus einem Jahr Unterricht inklusive 160 RW-Praktikum, 160h Klinikpraktikum und viel viel Theoretischer Unterricht und einem Jahr Annerkennungspraktikum auf einer Lehrrettungswache (1600h)
Sanitäter darfst Du Dich üblicherweise ab San-B nennen, obwohl der Begriff nicht geschützt ist. Dies ist auch die Mindestausbildung für die Übernahme von Sanitätswachen oder -dienste.
Rettungssanitäter darfst Du Dich nach der entsprechenden Ausbildung nennen. Auch dieser Begriff ist nicht geschützt.
Nicht geschützt heißt in diesem Fall, dass sich eigentlich jeder - unabhängig vom Ausbildungs- und Kenntnisstand so nennen darf. Allerdings legen die einzelnen HiOrgs intern fest, welche Ausbildung man haben muss, um sich im Rahmen seiner Tätigkeit bei dieser Organisation so zu nennen.
Beispiel: Du darfst gerne sagen, Du wärst Rettungssanitäter. Auch wenn Du die Ausbildung nicht hast. Du darfst aber nicht sagen, Du wärst Rettungssanitäter beim DRK, ASB etc. Dies gilt auch, wenn Du bereits eine dementsprechende Jacke oder andere Einsatzkleidung trägst oder Du Dich auf einem entsprechenden Sanitätsdienst befindest.
Gruß, Mr. Blaulicht






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