
Zitat von
BuuBuu
Nicht erlaubt!!!
Das TKG regelt dies ja, man darf zuhören es an dritte aber nicht weiter erzählen...
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juli 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 86 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt." (Ende des Zitats)
Somit auhc keine öffentliche Ausstrahlung des BOS Funkverkehrs, nutze Live23 z.b. um im Netzwerk vom Auswertungs-PC zum LAptop nach oben oder Nachbarn den Funk "mitzunehmen"...