Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 16 bis 30 von 114

Thema: Signalleuchten im Pressedienst

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Das ist gerade der Unterschied! Fährt der Mensch nur zum Fotos machen, dann sind KEINE SoSi/SoRe zugelassen.
    Fährt er aber als Pressesprecher der HiOrg, also Verbindungsperson/Ansprechpartner für Presse und Bevölkerung, an die Einsatzstelle, so ist dieses "schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden" nach §38 Abs.1 StVO. Oder anders:

    - "dafür sorgen, dass die Presse nicht in den Einsatzort/Gefahrenbereich läuft/laufen muss" ("schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden")

    - "Ruhe an die Einsatzstelle bringen z.B. durch: Anwohner beruhigen, Panik der Bevölkerung vorbeugen durch gezielte Information, den Einsatzkräften die Presseknipser vom Leib halten, ..." ("eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden")
    Mit Verlaub, das ist in meinen Augen sehr stark konstruiert und dürfte so hoffentlich vor keinem Gericht Bestand haben.

    In so weit natürlich eine Ermessensfrage des jeweiligen Landes-Innenministeriums - nach Empfehlung der jeweiligen Kreisverwaltung zu dem Einzelfall - da die ja bekanntlich dafür zuständig sind SoRe/SoSi zu genehmigen .
    Sind sie das, bekanntlich?
    Ich dachte der Kreis derjenigen, die Sonderrechte nach §35 StVO bzw. das "Wegerecht" nach §38 StVO in Anspruch nehmen dürfen bzw. mit den erforderlichen Einrichtungen für Licht- und Schallzeichen nach StVZO ausgestattet werden dürfen, werden durch diese Rechtsverordnungen bestimmt.
    Ausnahmen können zwar bestimmte Behörden erteilen, aber das ist meiner Meinung nach eher zweitrangig, da wohl keiner daran zweifelt, dass ein Feuerwehrfahrzeug mit einer Sondersignalanlage ausgestattet werden darf.

    Was aber immer und im Einzelfall abzuklären ist, ob der Pressesprecher das Sonder- oder Wegerecht in Anspruch nehmen darf, diese Entscheidung wird ihm kaum einer abnehmen können, da er sich als Fahrer hinterher auch dafür verantworten muss. Und da würde ich in der Mehrzahl der Fälle sagen, dass die jeweiligen Voraussetzungen für einen Pressesprecher nicht vorliegen.

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Wäre mir neu, aber nun gut wenn es sowas gibt - ich lerne ja auch noch immer gerne was dazu.
    Dann muß der "Fahrer (Fw) auch für alles haften was er macht - wo sind denn da rechtlichen Grundlagen???

    KatSG/SOG/FwG und was sagt die AAO dazu???

    EDIT:
    Wäre schön wenn Du da mal eine Quelle nennen könntes.
    Im Gesetz zur Einführung der IlSt wird nur ein Weisungsrecht gegenüber dem RD, nicht aber gegenüber der Feuerwehr eingeführt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Im Gesetz zur Einführung der IlSt wird nur ein Weisungsrecht gegenüber dem RD, nicht aber gegenüber der Feuerwehr eingeführt.
    Bist Du dir da sicher das es sich um ein Gesetz handelt und nicht "nur" um eine Durchführungsverordnung/Verfahrensanweisung/Dienstanweisung???

    Google kennt dieses Gesetz aber (noch) nicht!
    Auch das BSI hat es nicht online.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

    www.rescue-line.de

    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
    124 124 MRCC Bremen

  4. #4
    Registriert seit
    17.03.2002
    Beiträge
    2.841
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Also, ich habe mir jetzt doch noch malden entsprechenden Paragrafen der StVO durchgelesen, welcher Sonderrechte regelt.
    Sehe ich das richtig, dass ein eigens dafür eingestellter Beamter oder Angestellter als Fotograf der Feuerwehr mit Sonderrechten zum Einsatzort fährt, um dort nichts anderes zu machen als Fotots zu schießen?
    Wenn ja, sehe ich da ein kleines Problem: Welche seiner Tätigkeiten ist eine hoheitliche Aufgabe? Das Fotografieren? Seit wann ist das eine hoheitliche Aufgabe?

    Ich gehe mal davon aus, dass diese Indikation für eine Signalfahrt im Falle eines Unfalls auf der Anfahrt von jedem Richter in 1000 Stücke zerrissen wird...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Nein, er fährt dahin um den Einsatzleiter zu entlasten, und das Bindeglied zur Presse zu werden. Wie was wo er macht, bis er ne Aufgabe hat weil keine Pressleite da sind, tja....
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •