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Thema: Drehleiter zum Kellerbrand?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von kunsti Beitrag anzeigen
    Ist es notwendig eine Drehleiter bei einem gemeldeten Kellerbrand im 1. Abmarsch mit zu nehmen?
    Hallo,

    ich bin kein Feuerwehrler, kann mich aber meine Vorrednern nur Anschliessen.
    Ich fasse mal zusammen, man hat einen zusätzlichen Rettungsweg, es steht ein Zusätzlicher Trupp zur Verfügung (Sicherungstrupp AGT) und auf den meisten Löschfahrzeugen ist kein Platz mehr für die Lüfter, sodas diese auf der DLK oder dem TLK mitgeführt werden.
    Aber man kann die Drehleiter auch zum Ausleuchten der Einsatzstelle nutzen.
    Und falls das Fahrzeug mal im ersten Augenschein keinen Einsatztaktischen wert hat, dann kann man es immer noch als "Prellbock" oder zum absichern der Einsatzstelle nehmen.

    Mfg
    Chris

  2. #2
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    Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
    Und falls das Fahrzeug mal im ersten Augenschein keinen Einsatztaktischen wert hat, dann kann man es immer noch als "Prellbock" oder zum absichern der Einsatzstelle nehmen.
    Oder man kann damit auch unliebsame Wurzeln aus dem Erdreich entfernen, solange eine neue DLK schon bestelt ist *g*

    MfG Fabsi

  3. #3
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    Ich kann mich hier noch an einen Kellerbrand in einem Mehrfamilienhaus erinnern, wo mehrere Drehleitern zum Einsatz kamen, da das komplette Treppenhaus massivst verraucht war und die Bewohner nur über die DLKs gerettet werden konnten. Von daher sollte man diesen Punkt nicht unterschätzen, letztendlich liegt das aber immer in der Hand des Einsatzleiters!
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  4. #4
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    Ich kann mich an den kommentaren von meinen vorgängern nur anschließen. Es ist immer besser eine DLK mit zu nehmen oder nach zufordern wenn man keine hat, man weis nie was ein am Einsatzort erwartet.

  5. #5
    Sirenenkiller Gast

    Feuer ist Feuer...

    ...und wenn die DLK dem ersten Abmarsch laut AO ( Alarm- und Ausrückeordnung ) zugeteilt ist, fährt sie halt auch zu einem Kellerbrand mit raus. Ist doch eine ganz einfache Sache. Zu dem sind heute viele zusätzliche Geräte wie z.B. Belüftungs-, Beleuchtungsgeräte, Schlaucharmaturen usw. auf einer DLK verlastet. Für uns ist die DLK ein unverzichtbares Einsatzmittel... Wenn die DLK und ein TLF zusammen ausrücken, können wir immer mit der Menschenrettung und der Brandbekämpfung beginnen und sind somit auf der sicheren Seite !
    Geändert von AkkonHaLand (07.01.2008 um 16:57 Uhr) Grund: Die liebe Rechtschreibreform....

  6. #6
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    Vor allem was mache ich wenn ich ankomme und es ist kein Kellerbrand?

    Deswegen DL 2. Fzg..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  7. #7
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    Ist doch ganz gut wenn se mitkommt, auch wenn es Komisch erscheint.
    Wir haben ne Zeit lang, unsere DLK zu Vu´s, nur Nachts zum Ausleuchten mitgenommen, und tagsüber im Stall stehen lassen. Bis wir mal nen Vu, am Tag hatten, mit Person(hat überlebt) unterm Fzg, wo wir die DLK,zum anheben nachholen mußten. Es hat nicht lange gedauert, aber es war kein schönes warten an der Einsatzstelle.
    Und seitdem wird se immer mitgenommen.
    Wobei unsere Führung selbst gesagt hat: Man lernt nie aus!

  8. #8
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    Zitat Zitat von Hendrik Beitrag anzeigen
    Letztendlich liegt das aber immer in der Hand des Einsatzleiters!
    Da sollte es eigentlich nicht liegen, denn dann könnte es schon zu spät sein. Es sollte viel mehr in der Hand des Leiters der Feuerwehr (LdF) liegen, der die entsprechende Alarm- und Ausrückeordnung erstellt und an die Leitstelle weitergibt. Hier ist aufgrund der schon o.g. Gründe auf jedenfall eine Drehleiter erforderlich. Sollte ich keine in der eigenen Kommune haben, so muss halt überörtlich alarmiert werden.

    Ich möchte nicht in der Haut des LdF stecken, wenn bei einem Brand in einem mehrgeschossigen Gebäude Personen zu schaden kommen, weil keine Drehleiter oder eine zu spät alarmierte Drehleiter vor Ort war.

    Wie heißt das Neuzeitliche Wort: Organisationsverschulden ???


    Gruß
    Der EL
    Bei berechtigten Fragen zu Codedateien und Programmiersoftware geben die
    zuständigen Funkbeauftragten oder die Leitstellen bestimmt gerne Auskunft!!!

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