Hallo,
hat sich mal jemand die Mühe gemacht die Zulassung dieser Dachaufsetzer zu lesen. Bei einem Großteil dieser ist der Betrieb an einem fahrenden PKW gar nicht erlaubt, sondern nur zur Kenntlichmachung des stehenden Fahrzeuges. Anders natürlich bei Schildern im Fahrzeuginneren, aber beleuchtet oder sogar blinkend ist hier nicht erlaubt.




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