Achja:
Was mich noch wundert:
Hier schreiben einige das SIE dem KWEA erzählen mussten das sie Freigestellt sind!
Das würde mir zu denken geben.
Bei einer Freistellung über KatS stellt die zuständige Behörde einen FREISTELLUNGSANTRAG.
(Bei FW, DRK, MHD usw. der Landkreis, beim THW das THW selber)
Dieser geht dann an das zuständige KWEA. Dieses stimmt dann zu, oder auch nicht (extremst selten. Mittlerweile eigendlich nur noch wenn EB vorliegt und nicht vorher kommuniziert wurde.). Sobald das KWEA zugestimmt hat (Vermerk in der AKTE!) Unterliegt der Freigestellt NICHT mehr der WEHRÜBERWACHUNG und natürlich auch nicht mehr der WEHRPFLICHT! Der Freigestellte bekommt nun nur noch einen Brief vom KWEA in dem ihn mitgeteilt wird, das er bis auf weiteres nicht mehr der Wehrüberwachung unterliegt.
(Also auch keine Musterung usw!!!)
Die Personalakte geht dann auch zur freistellenden Behörde!
Kommt ein Brief zur Musterung IST MAN NICHT FREIGESTELLT!
Also würde ich da mal gründlich nachforschen!
Das ganze Prozedere ist ja auch logisch. Denn das KWEA muss ja wissen und planen wieviele Kräfte es zur Verfügung hat. und das kann es ebend nur mit Personal das ebend auch tatsächlich Verfügbar ist. Freigestellte sind für das KWEA nicht verfügbar, also sind die aus dem System raus.
Erst wenn man die dienstpflicht nicht mehr erfüllt/erfüllen will, dann geht die Akte wieder zurück zum KWEA. Ist man dann noch keine (45?) Jahre alt, so unterliegt man wieder der Wehpflicht und Wehrüberwachung. War man aber mind. 6 Jahre Freigestellt, so braucht man keinen GWD mehr zu machen.
Gruß
Carsten
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