Seite 4 von 4 ErsteErste 1234
Ergebnis 46 bis 48 von 48

Thema: Musterung

  1. #46
    Registriert seit
    10.02.2002
    Beiträge
    182
    Ich sehe bei der Musterung kein Problem.

    Nur wer tauglich ist, kann eingezogen werden. Nur wer eingezogen werden kann, kann eine Ersatzdienststelle bekommen.

    Also: Keine Musterung => Keine Freistellung

    Im Übrigen: Ich war bei der Musterung und dann beim Heer. Ich hatte rückblickend eigentlich eine schöne Zeit und habe Menschen und Situationen kennen gelernt, die mich sicher geprägt haben. Ich bin froh, daß ich weder Zivil- noch Ersatzdienst gemacht habe!
    ***keine Signatur***

  2. #47
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hallo,

    @TE
    HAt sich deine Frage inzwischen geklärt?
    Der Zustimmungsvermerk der Kammer ist wohl der "Stempel" mit dem dein Ausbildungsvertrag durch die jeweilige "Aufsichtsebene" (IHK/HK und was weiß ich bei anderen Berufen!)
    genehmigt wurde.
    Das "normale" Ausbildungsverhältnis ist ja erst bestehend, wenn die Kammer den Vertrag geprüft hat und zustimmt. Tut sie dies nicht, könnte der AG dich theoretisch zwar beschäftigen, aber du wirst später nicht zur Abschlussprüfung zugelassen!

    Ausserdem ist das so noch einmal eine kontrollinstanz, denn einen Ausbildungsvertrag aufsetzen kann jeder! Und nur so kann das KWEA nachvollziehen ob der auch echt ist und nicht nur von Onkel Meier für Neffe Fritz auf dem Papier steht (damit dieser nicht zum BUND Muss)

    @All
    Ich kann hier gar nicht nachvollziehen was hier teilweise für ein Stuss geschrieben wird.
    Natürlich ist die WehrPFLICHT absolut nervig und ich kann jeden verstehen der sagt das ist nichts für ihn, 9Monate zu einer Tätigkeit gezwungen zu werden die Ihm nicht liegt und an der er keinen Spass hat. Zumal noch für einen Bruchteil eines (evtl.) vorher bezogenen Gehalts und mit Konsequenzen für den JOB verbunden.
    Dazu kommt noch die Situation das trotz aller Gleichberechtigungsgesetze es ebend nur die männlichen Mitbürger betrifft. Und mir ist mindestens ein Fall bekannt wo von zwei Auszubildenden (M/W) nur deshalb das eigendlich etwas schlechtere Mädel übernommen wurde, weil die ja nicht 9 Monate ausfällt. Und wenn deshalb jemand kotzt, dann ist das berechtigt. (Ich währe für das Französische System! JEDER egal ob M/W Muss irgendetwas machen, ob sozial oder Militär ist dabei FREIE ENTSCHEIDUNG )

    ABER:
    Diese Regelungen werden nicht von den Angehörigen der BW und ganz sicher auch nicht von den Mitarbeitern der KWEA gemacht. Ich selber war nie bei der Truppe, habe aber viele Bekannte dort und auch selbst durchaus mehrfach mit dem KWEA zu tun gehabt.

    1. Die MA des KWEA befolgen nur Ihre Vorschriften. Wenn man sein Anliegen freundlich, offen und ehrlich vorbringt, dann sind die meisten auch bemüht einem zu helfen. Und selbst viele Wehrdienstberater klären auch über die Möglichkeiten der Freistullung durch KatS oder Entwicklungshilfe auf.

    Ich selbst wurde irgendwann mal gemustert, dann zurückgestellt usw. Nach der Ausbildung (nun klappte es Zeitlich ) habe ich mich dann irgendwann entschlossen im KatS mitzuwirken.
    (u.a. um nicht ein Jahr an die BW zu verlieren). Wurde dann bei der Org. meiner Wahl vorstellig. Dort lief alles Problemlos, freistellungsantrag wurde schon einmal vorbereitet, da ich aber schon gemustert war brauchten die eine kopie meines Musterungsbescheides.
    Der war bei mir daheim nicht mehr auffindbar, also bin ich zum KWEA gefahren um mir den da zu holen.
    Dort wollte man mir den im Archiv heraussuchen, wurde aber nicht fündig. Also musste meine Akte bei einem Sachbearbeiter liegen. Dann wurde geschaut wo sie liegt und ich zu dem SAchbearbeiter hin. Dort war die Akte dann auch, die Zurückstellung war ausgelaufen und ich hätte bald wohl Post bekommen. Nachdem ich dann den Sachverhalt erklärt habe, hat er mir die Kopien gemacht, einen Handschriftlichen Vermerk zur Akte das Antrag auf freistellung gestellt und Akte zur Seite gelegt.
    Der eigendliche Zustimmungsvermerk des KWEAs hat dann 2 Tage gedauert.
    Alles sehr freundlich! Keine negative Haltung oder irgendwelche Versuche einem den gewählten Weg auszureden usw...
    (Den Antrag stellt ja die freistellende Behörde, nich jemand selbst! Und das KWEA MUSS immer Zustimmen. Tut es dies nicht, so wird es nichts mit der Freistellung!)

    Auch vorher wg. Zurückstellung usw. war nie ein Problem. Auch wg. der verlängerung reichte ein Anruf und die Sache war geklärt!

    Oder Fall zwei:
    Ein Klassenkamerad (ABI) von mir hat einen Einberufungsbescheid bekommen.
    Wollte aber lieber KatS machen, hat sich aber um nichts gekümmert.

    Wenn man aber den Einberufungsbescheid schon einmal hat, ist die Chance vorbei.
    Er hat mit einer Org. gesprochen, die haben ihm gesagt er solle mit dem KWEA reden, ob sich da was machen lässt. Er zum KWEA hin, mit dem zuständigen ein längeres Gespräch geführt und der Einberufungsbescheid wurde aufgehoben. Völlig Problemlos!
    Damit war der Weg dann Frei...

    Und was den Ablauf bei der Truppe angeht, da ist hier glaube ich schon genug zu geschrieben worden. Sicher mag es einige unangenehme Ausnahmen geben, aber so in 95% der Fälle völlig Problemlos.

    Und wenn jemand bei der Musterung auf Nazi macht, dann könnte es, je nach einstellung vieleicht tatsächlich klappen damit rauszufliegen. Aber der entsprechende Eintrag ist für alle Zeiten in den Akten festgehalten. Adieu Chance auf Job im Staatsdienst oder auch auf so manchen Job in verantwortungsvoller Position in der Privatwirtschaft.
    Falls man aber nicht extrem genug auftritt, so hat man sicher "lustige" neun Monate *Ironie*

    Und eine Ausmusterung wg. einer evtl. anderen sexuellen Orientierung kommt schon durch das Diskriminierungsverbot nicht in Frage.
    Überhaupt kann ich da einige Aussagen hier überhaupt nicht verstehen, denn ich kenne auch einige die da offen zu stehen, und wenn man es nicht wüsste, dann würde man es absolut nicht merken. Da gibt es für mich überhaupt keine Probleme/Berührungsängste. Und beim Bund ist es da (mittlerweile) nicht viel anders.
    Etwas anders mag es da vieleicht bei welchen aus der "Überall-Wattebäuschen" Fraktion aussehen. (Mir fällt da gerade kein Wort für ein). Aber dann er weil jemanden diese "gehabe" absolut auf dem Geist geht (mir zum Beispiel) und nicht die Orientierung!
    Und mit jemanden der mir ständig auf den Geist geht, komme ich nun einmal nicht aus!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  3. #48
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Achja:
    Was mich noch wundert:
    Hier schreiben einige das SIE dem KWEA erzählen mussten das sie Freigestellt sind!
    Das würde mir zu denken geben.

    Bei einer Freistellung über KatS stellt die zuständige Behörde einen FREISTELLUNGSANTRAG.
    (Bei FW, DRK, MHD usw. der Landkreis, beim THW das THW selber)
    Dieser geht dann an das zuständige KWEA. Dieses stimmt dann zu, oder auch nicht (extremst selten. Mittlerweile eigendlich nur noch wenn EB vorliegt und nicht vorher kommuniziert wurde.). Sobald das KWEA zugestimmt hat (Vermerk in der AKTE!) Unterliegt der Freigestellt NICHT mehr der WEHRÜBERWACHUNG und natürlich auch nicht mehr der WEHRPFLICHT! Der Freigestellte bekommt nun nur noch einen Brief vom KWEA in dem ihn mitgeteilt wird, das er bis auf weiteres nicht mehr der Wehrüberwachung unterliegt.
    (Also auch keine Musterung usw!!!)

    Die Personalakte geht dann auch zur freistellenden Behörde!
    Kommt ein Brief zur Musterung IST MAN NICHT FREIGESTELLT!
    Also würde ich da mal gründlich nachforschen!
    Das ganze Prozedere ist ja auch logisch. Denn das KWEA muss ja wissen und planen wieviele Kräfte es zur Verfügung hat. und das kann es ebend nur mit Personal das ebend auch tatsächlich Verfügbar ist. Freigestellte sind für das KWEA nicht verfügbar, also sind die aus dem System raus.

    Erst wenn man die dienstpflicht nicht mehr erfüllt/erfüllen will, dann geht die Akte wieder zurück zum KWEA. Ist man dann noch keine (45?) Jahre alt, so unterliegt man wieder der Wehpflicht und Wehrüberwachung. War man aber mind. 6 Jahre Freigestellt, so braucht man keinen GWD mehr zu machen.

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •