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Thema: Springlicht ab 2008 wieder erlaubt?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    StvZO:

    § 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
    (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. ...........

    Und da es keinen Teil gibt, der Springlicht für Zulässig erklärt, ist es nach §49a ebend verboten...
    (Ausnahmeerklärungen unbeachtet)

    MfG Fabsi
    Naja komischerweise, stand früher expliziet in der StVZO, daß alle Lichter nur Dauerlicht abgeben dürfen mit Ausnahme der Lichthupe, Fahrtrichtungsanzeiger und des Warnblinklichts.
    Dieser Passus wurde anscheinend gestrichen.
    Das Springlicht ist in erster Linie keine lichttechnische Einrichtung.
    Die Lichttechnische Einrichtung ist das Fern bzw Abblendlicht und dadurch das nirgends steht das diese dauerhaft leuchten müssen, kann ich hieraus erstmal kein Verbot des "Springlichts" ableiten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    So argumentieren klappt aber nicht Alex...

    Denn das Blaulicht ist auch nur ein Fernlicht, welches halt einen Motor nebendran hat ^^

    Zur Lichttechnischen Einrichtung gehören auch Steuerrelais, wie beim Blinker das spezielle Blinkrelais ;)


    Wenn du jetzt ein solches Springlichtrelais in ein Blaulichtauto einbaust, und damit dann über den TÜV fährst, wird sich da in den wenigstens Fällen keiner dran stören bei denen ;)
    Fakt ist aber, dass es eigentlich nicht erlaubt ist...

    MfG Fabsi

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