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Thema: Stromerzeuger - wie oft und wie warten?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    ...ergänzend würde ich hinzufügen: Probeläufe immer NACH dem Start einen Verbraucher (Lampe o.ä.) dranhängen - optimalerweise mit der Hälfte der Höchstlast des Generators.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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  2. #2
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    Hallo, die Wartungen sind in der Bedienungsanleitung angegeben. Aber bitte nicht vergessen: Alle Geräte der Feuerwehren müssen nach GUV-G 9102 (Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr) geprüft werden. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel zusätzlich nach GUV-V A3. Für die Prüfung von Stromerzeugern gibt es außerdem Infoblätter der Feuerwehrunfallkassen.
    Viele Grüße
    Sönke

  3. #3
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    Trifft die Regelung nur für die Feuerwehr zu, oder auch für den RD-Bereich?

  4. #4
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    Die Bedienungsanleitungen bei Fw treffen nur auf den RD zu wenn ihr den gleichen Stromerzeuger habt wie die FW :-)
    Spass bei Seite.
    Also die GUV steht ja für "Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr"
    Die sind NICHT für den Rettungsdienst bindend.

    Aber was für die Stromerzeuger der Feuerwehr gut ist, wird sicherlich für die des Rettungsdienstes nicht schlecht sein.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  5. #5
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    Die GUV-V A3 ist allgemein gültig, also für jeden Betreiber entsprechender Geräte.
    Die GUV-G 9102 (Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr) wohl nur für Feuerwehren. In der UVV-Feuerwehren wird zum Thema Geräteprüfungen auf die Geräteprüfordnung GUV-G 9102 verwiesen.
    Für den Hauptamtlichen Rettungsdienst gelten die UVV der Berufsgenossenschaften, diese verweisen in der Regel auf die Informationen der Hersteller.
    Wie das bei den anderen Hilfsorganisationen geregelt ist weiß ich nicht, gibt es dort eigene UVV`s ? Oder wird vielleicht auf andere verwiesen?
    Sönke

  6. #6
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    Bei uns wird der Stromerzeuger bei einer "Bewegungsfahrt" des Fahrzeuges anschließend eine halbe Stunde in Betrieb genommen! Genauso wie Kettensägen und andere Aggregate die auf dem jeweiligen Fahrzeug verstaut sind! Bewegungsfahrten werden in der Regel einmal im Monat vom diensthabenden Maschinisten durchgeführt!

    Zusätzliche Wartungen und Überprüfungen werden durch unseren Hauptamtlichen Gerätewart durchgeführt!

    Schöne Grüße
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  7. #7
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    genauso wie bei uns

    weil wir grad beim thema bewegungsfahrten sind.
    wieviel kilometer müsst ihr pro jahr auf eure fahrzeuge raufrädern???
    gibts da bei euch auch eine vorschrift wie bei uns (mindestens 700km/jahr)???
    mit kameradschaftlichem Gruß!
    Gerätewart und zuständig für Funk

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