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Thema: BOS Rechtsfragen

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  1. #1
    Registriert seit
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    BOS Rechtsfragen

    Da sich ja offenbar im Rechtsbereich recht viel in den letzten Jahren getan hat, sehe ich im Moment nicht mehr durch?

    Kann mir jemand Klarheit schaffen, welche Gesetze und Verordnungen derzeit für den Betrieb von BOS-Funkgeräten relevant sind? Möglichst mit Quellen?

    Das wäre Klasse!

    Danke,

    PelBB

  2. #2
    Christian Gast
    Hallo,


    - Frequenzzuteilungen der Bundesnetzagentur für den BOS-Funk
    - Technische Richtlinie BOS
    - BOS Meterwellenrichtlinie
    - EMVG
    - e1 Zertifizierung für Mobilgeräte (Fahrzeugeinbau!)
    - CE Konformität X0168

  3. #3
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    172
    Hallo Christian,

    erstmal Danke für Deine Antwort!

    Kannst Du bitte jeweils noch das Ausgabedatum und die Quelle angeben, welches derzeit gültig ist?

    Ich habe auch irgendwo gelesen, das die TR-BOS durch EU-Richtlinien ersetzt wurden?

  4. #4
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    822
    Zitat Zitat von PelBB Beitrag anzeigen
    Kannst Du bitte jeweils noch das Ausgabedatum und die Quelle angeben, welches derzeit gültig ist?

    Ich habe auch irgendwo gelesen, das die TR-BOS durch EU-Richtlinien ersetzt wurden?
    Wäre nett, wenn Du das mal mit Ausgabedatum und Quelle belegen würdest.
    Hier werden sie repariert
    www.funk-werkstatt.de

  5. #5
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    4.425
    Hallo Leute!

    Ich habe auch nur diese Informationen zum TKG:

    Zitat Zitat von Telekommunikationsgesetz (TKG) - §88
    Die Benutzer der Funkanlage sind zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet
    Zitat Zitat von Telekommunikationsgesetz (TKG) - §89
    Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die nicht für die Funkanlage bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache des Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht anderen nicht mitgeteilt werden
    Zitat Zitat von Telekommunikationsgesetz (TKG) - §148
    Wer vorsätzlich entgegen §85 eine Nachricht abhört, den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre oder mit Geldstrafe bestraft
    Wenn es da Änderungen geben sollte, dann würden die mich auch interessieren.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  6. #6
    Registriert seit
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    Was ich bisher rausgefunden habe ist, das die TR-BOS schon noch gilt, für die Geräte aber nur noch eine Bauartgenehmigung vorliegen muß, richtig?

    Wie verhält sich das eigentlich mit Betriebsfunkgeräten? Welche Richtlinien gelten da?

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