Ist das rechtlich eigentlich noch zulässig? Ich meine, es ist ja im Prinzip schnuppe, wer oder was das Blinken verursacht - und wenns der Zivi ist, der regelmäßig auf den Schalter drückt.
Oder muss ich da ne bestimmte Frequenz einhalten?
thilo
Ist das rechtlich eigentlich noch zulässig? Ich meine, es ist ja im Prinzip schnuppe, wer oder was das Blinken verursacht - und wenns der Zivi ist, der regelmäßig auf den Schalter drückt.
Oder muss ich da ne bestimmte Frequenz einhalten?
thilo
Sind leider nicht mehr zulässig(bekommst du nicht mehr abgenommen), also du darft sie nicht mehr verbauen.
Auf den Fahrzeugen wo sie noch drinnen sind, dürfen sie noch betrieben werden.
Na prickelnd - trotzdem danke für die Antwort.
Ich nehme an, über die Gründe kann man nur spekulieren!?
Nur zwei? Mein Beileid ;-)
:-P
Ansonsten ist es im Straßenverkehr meistens so, dass die frequenz zwischen 60 und 90 Hertz liegen muss.
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