Hallo Zusammen,

das hat eigentlich weniger mit "Kohle" zu tun, sondern mit dem Aufgabenbereich. Hauptamtliche "Feuerwehrleute" werden verbeamtet, da geht eigentlich in Deutschland kein Weg dran vorbei. Ausnahme sind z.B. hauptamtliche Gerätewarte einer FF. Die sind städtische Angestellte für die Funktion des Gerätewartes. Die Funktion des Feuerwehrmannes üben sie ehrenamtlich in der FF aus, genauso wie Zentralisten in Feuerwehreinsatzzentralen. Zusätzlich zu den Feuerwehrbeamten gibt es bei einigen BF´s oder FF´s mit hauptamtlichen Kräften städtische Angestellte; z.b. wie oben beschrieben als Gerätewarte o.ä. Einige BF´s oder FF´s mit hauptamtlichen Kräften haben auch Angestellte für den Rettungsdienst. Die fahren nur Rettungsdienst und keinen Feuerwehrdienst. Ihnen fehlt auch die feuerwehrtechnische laufbahnrechtliche Ausbildung. Beamter wird man nicht aufgrund einer Funktion, sondern aufgrund einer Verleihung durch eine Gebietskörperschaft (z.B. Kommune, Stadt, Land, Bund)

Wenn Du also dein Anerkennungsjahr bei einer FF oder BF absolvierst, wirst Du nicht verbeamtet.

Gruß
Michael