Da war ich schon....
Ggf. handelt es sich auch um landesrechtliche Vorgaben, da würde mich dann speziell Hessen interessieren.
Da war ich schon....
Ggf. handelt es sich auch um landesrechtliche Vorgaben, da würde mich dann speziell Hessen interessieren.
MfG
brause
Wenn überhaupt sind sowas immer Landessachen... in der TR-BOS wird Keine Kanalzuteilung gemacht ;)
MfG Fabsi
P.S.: Wie Ihr name schon sagt, gehts ja da auch um Technische Anforderungen, also "muss den kanal können" aber nicht, dass er auch anwählbar sein muss... also quarz raus *g* ;)
Kanal 31 ist meines Wissens bundesweit für die Zusammenarbeit verschiedener Hilfsorganisationen gedacht, beispielsweise bei einer Großschadenslage. Er ist jedoch nicht zwingend für jedes Funkgerät vorgeschrieben.
Also in Hessen ist es ein muss......
Oder ich habe bei meinem KA-Sprechfunk nicht richtig aufgepasst...
Mfg Jens
Servus!
Zur Zusammenarbeit der BOS reicht es, wenn eine Funkstelle an der Einsatzstelle, z.B. der ELW, Kanal 31 schalten kann, daraus ein bundesweites Muss abzuleiten ist m.M.n. etwas daneben.
Gruß
Alex
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
also mein funklehrgang ist jetz schon ne weile her... aber war 31 in hessen nicht irgendwie für einsätze in tunneln etc.. gedacht? weshalb auch immer aber für solche zwecke hat man einen separaten kanal in hessen festgelegt k.a ob das in anderen bundesländern genauso ist.
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