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Thema: TR-BOS und Kanal 31

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    Servus!

    Schau' Dich mal hier ein bisschen um, da findest Du genügend Informationen.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  2. #2
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    Da war ich schon....

    Ggf. handelt es sich auch um landesrechtliche Vorgaben, da würde mich dann speziell Hessen interessieren.
    MfG

    brause

  3. #3
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Ggf. handelt es sich auch um landesrechtliche Vorgaben, da würde mich dann speziell Hessen interessieren.
    Wenn überhaupt sind sowas immer Landessachen... in der TR-BOS wird Keine Kanalzuteilung gemacht ;)

    MfG Fabsi

    P.S.: Wie Ihr name schon sagt, gehts ja da auch um Technische Anforderungen, also "muss den kanal können" aber nicht, dass er auch anwählbar sein muss... also quarz raus *g* ;)

  4. #4
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    34

    Kanal 31

    Kanal 31 ist meines Wissens bundesweit für die Zusammenarbeit verschiedener Hilfsorganisationen gedacht, beispielsweise bei einer Großschadenslage. Er ist jedoch nicht zwingend für jedes Funkgerät vorgeschrieben.

  5. #5
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    49

    Kanal 31

    Also in Hessen ist es ein muss......

    Oder ich habe bei meinem KA-Sprechfunk nicht richtig aufgepasst...


    Mfg Jens

  6. #6
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Gue118 Beitrag anzeigen
    Also in Hessen ist es ein muss......

    Oder ich habe bei meinem KA-Sprechfunk nicht richtig aufgepasst...


    Mfg Jens
    Ich gehe davon aus, dass es ein bundesweites Muss ist, da es eben der Kanal zur Zusammenarbeit BOS ist.

    Klasse wäre aber eine Quellenangabe, insbesondere für Hessen.
    MfG

    brause

  7. #7
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    6.356
    Servus!

    Zur Zusammenarbeit der BOS reicht es, wenn eine Funkstelle an der Einsatzstelle, z.B. der ELW, Kanal 31 schalten kann, daraus ein bundesweites Muss abzuleiten ist m.M.n. etwas daneben.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

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