Ergebnis 1 bis 10 von 10

Thema: BOS-Funkgeraete fuer privaten Gebrauch

  1. #1
    ACE_jr Gast

    BOS-Funkgeraete fuer privaten Gebrauch

    Moin!
    Also ich hab jetzt so einiges schon mitbekommen, dass BOS-Funk nur fuer BOS ebend ist, aber in bestimmten Teilen auch fuer privaten einsatz?
    Meine Frage waere nun, in welchen Umstaenden man BOS-Funkgeraete privat einsetzen darf.
    Und was genau verboten ist, ich finde naemlich nichts genaues darueber, immer nur verstreut einzellne Hinweise, vllt bin ich auch nur zu dumm zum suchen.
    Mit freundlichen Grueßen

  2. #2
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Zitat Zitat von ACE_jr Beitrag anzeigen
    Meine Frage waere nun, in welchen Umstaenden man BOS-Funkgeraete privat einsetzen darf.
    Und was genau verboten ist, ich finde naemlich nichts genaues darueber, immer nur verstreut einzellne Hinweise,
    Es geht weniger um die Geräte nach TR Bos, die kannst du auf freien Bändern betreiben.

    Die Frequenzen dürfen - ohne Ausnahme - nicht privat verwendet werden
    Geändert von hannibal (09.11.2007 um 07:51 Uhr)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
    Registriert seit
    11.12.2001
    Beiträge
    1.508
    Ganz einfach: Privat ist der Besitz zwar erlaubt, Betrieb usw. auf BOS Freuquenzen jedoch nicht.
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  4. #4
    ACE_jr Gast
    erstmal danke fuer die schnellen antworten.
    Da ich absolut keine ahnung hab, was funk so angeht(ich hab mal bisschen mit CB-Funk "gespielt") was kann man denn als privatperson mit einem BOS-Funk legales anfangen?
    Brauch man denn sonst irgendeine berechtigung, wenn man auf freien frequenzen ist und wie komm ich darauf?^^

  5. #5
    Registriert seit
    27.08.2004
    Beiträge
    404
    Zitat Zitat von ACE_jr Beitrag anzeigen
    erstmal danke fuer die schnellen antworten.
    was kann man denn als privatperson mit einem BOS-Funk legales anfangen?
    Brauch man denn sonst irgendeine berechtigung, wenn man auf freien frequenzen ist und wie komm ich darauf?^^
    Das einzig legale, was ich mit einem BOS-Gerät machen darf, ist es ohne Antenne und ohne Stromanschluß - also nicht betriebsbereit - ins Regal zu stellen als Anschauungs-/Ausstellungs- oder Museumsobjekt.

    Für freie Frequenzen wie CB / PMR / LDP brauche ich keine Berechtigung. Deshelb auch freie Frequenz.

    Auf die freien Frequenzen komme ich mit Funkgeräten, die für diese Frequenzen eine entsprechende Allgemein-Zulassung haben - auf keinen Fall aber mit BOS-Geräten.

    Der Betrieb von BOS-Geräten ist nur der BOS im Rahmen der BOS-Tätigkeit erlaubt! Daher darf eine Hilfsorganisation z.B. für "Essen auf Rädern" auch keine BOS-Geräte nutzen!

    Klaus
    ----------------------------------------------------
    http://www.klaus-paffenholz.de/bos-funk/

  6. #6
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  7. #7
    ACE_jr Gast
    fuer amateurfunk brauch man doch eine lizenz, oder?
    Und kommt man mit einem BOS-Funk auch auf die Frequenzen?

  8. #8
    Registriert seit
    12.02.2006
    Beiträge
    846
    Zitat Zitat von paffenholz Beitrag anzeigen
    Das einzig legale, was ich mit einem BOS-Gerät machen darf, ist es ohne Antenne und ohne Stromanschluß - also nicht betriebsbereit - ins Regal zu stellen als Anschauungs-/Ausstellungs- oder Museumsobjekt.

    ...

    Klaus
    Moin,

    nach meinem Kenntnisstand darf ich mittlerweile auch BOS-FuG betriebsbereit mit mir führen ohne das mir einer was kann ich darf dieses allerdings nicht betreiben (einschalten).

    Das heißt dann soviel das ich mir in meinem Privat-PKW ein FuG 8b-1 einbauen darf (betriebsbereit), das ist solange legal bis ich es einschalte.

    Mfg
    Chris

  9. #9
    Registriert seit
    25.01.2007
    Beiträge
    224
    Und selbst das betriebsbereite Mitführen von BOS-Geräte im PKW kann schon als Vorsatz zum unberechtigten Empfang gewertet werden.
    Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
    Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
    Denken, drücken, (warten), sprechen!

  10. #10
    michael 15 Gast
    @ ACE jr.

    zum Thema Amateurfunk und Amateurfunklizenz findest du hier Infos

    http://www.darc.de/


    Gruß Michael

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •