Das einzig legale, was ich mit einem BOS-Gerät machen darf, ist es ohne Antenne und ohne Stromanschluß - also nicht betriebsbereit - ins Regal zu stellen als Anschauungs-/Ausstellungs- oder Museumsobjekt.
Für freie Frequenzen wie CB / PMR / LDP brauche ich keine Berechtigung. Deshelb auch freie Frequenz.
Auf die freien Frequenzen komme ich mit Funkgeräten, die für diese Frequenzen eine entsprechende Allgemein-Zulassung haben - auf keinen Fall aber mit BOS-Geräten.
Der Betrieb von BOS-Geräten ist nur der BOS im Rahmen der BOS-Tätigkeit erlaubt! Daher darf eine Hilfsorganisation z.B. für "Essen auf Rädern" auch keine BOS-Geräte nutzen!
Klaus