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Thema: BOS-Funkgeraete fuer privaten Gebrauch

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    ACE_jr Gast
    erstmal danke fuer die schnellen antworten.
    Da ich absolut keine ahnung hab, was funk so angeht(ich hab mal bisschen mit CB-Funk "gespielt") was kann man denn als privatperson mit einem BOS-Funk legales anfangen?
    Brauch man denn sonst irgendeine berechtigung, wenn man auf freien frequenzen ist und wie komm ich darauf?^^

  2. #2
    Registriert seit
    27.08.2004
    Beiträge
    404
    Zitat Zitat von ACE_jr Beitrag anzeigen
    erstmal danke fuer die schnellen antworten.
    was kann man denn als privatperson mit einem BOS-Funk legales anfangen?
    Brauch man denn sonst irgendeine berechtigung, wenn man auf freien frequenzen ist und wie komm ich darauf?^^
    Das einzig legale, was ich mit einem BOS-Gerät machen darf, ist es ohne Antenne und ohne Stromanschluß - also nicht betriebsbereit - ins Regal zu stellen als Anschauungs-/Ausstellungs- oder Museumsobjekt.

    Für freie Frequenzen wie CB / PMR / LDP brauche ich keine Berechtigung. Deshelb auch freie Frequenz.

    Auf die freien Frequenzen komme ich mit Funkgeräten, die für diese Frequenzen eine entsprechende Allgemein-Zulassung haben - auf keinen Fall aber mit BOS-Geräten.

    Der Betrieb von BOS-Geräten ist nur der BOS im Rahmen der BOS-Tätigkeit erlaubt! Daher darf eine Hilfsorganisation z.B. für "Essen auf Rädern" auch keine BOS-Geräte nutzen!

    Klaus
    ----------------------------------------------------
    http://www.klaus-paffenholz.de/bos-funk/

  3. #3
    Registriert seit
    12.02.2006
    Beiträge
    848
    Zitat Zitat von paffenholz Beitrag anzeigen
    Das einzig legale, was ich mit einem BOS-Gerät machen darf, ist es ohne Antenne und ohne Stromanschluß - also nicht betriebsbereit - ins Regal zu stellen als Anschauungs-/Ausstellungs- oder Museumsobjekt.

    ...

    Klaus
    Moin,

    nach meinem Kenntnisstand darf ich mittlerweile auch BOS-FuG betriebsbereit mit mir führen ohne das mir einer was kann ich darf dieses allerdings nicht betreiben (einschalten).

    Das heißt dann soviel das ich mir in meinem Privat-PKW ein FuG 8b-1 einbauen darf (betriebsbereit), das ist solange legal bis ich es einschalte.

    Mfg
    Chris

  4. #4
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    2.332
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  5. #5
    ACE_jr Gast
    fuer amateurfunk brauch man doch eine lizenz, oder?
    Und kommt man mit einem BOS-Funk auch auf die Frequenzen?

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