Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
kann ich mir die lehrgänge von der BF bei der FF anrechnen lassen? d.h. ausbildung bei BF zum brandmeister, in FF momentan nur Feuerwehrmann. -> dann automatischer aufstieg bei FF ebenfalls zum brandmeister?
Innerhalb NRWs sollte es kein Problem darstellen, die Fachausbildungen aus dem BF-GAL für den Dienst in der FF anerkannt zu bekommen, schließlich sind dort die FF-Ausbildungen nach den Modulen 1-6 enthalten und darüber hinaus noch der Ma für LF und DLK, TH- und ABC-Ausbildung, sowie der RettSan.

Der Absolvent eines BF-GAL ist jedoch kein Brandmeister im Sinne eines Gruppenführers (wie ein FF-Brandmeister in NRW), sondern lediglich Truppführer (der in der NRW-FF zum Unterbrandmeister befördert werden kann). Gruppenführer wird der BF-Brandmeister erst durch erfolgreiches Bestehen eines Lehrgangs B mD(F).

Danach erst darf er sich Brandmeister (geprüft) nennen, und ihm steht die Beförderung bis zum Hbm (geprüft) offen. Alle ohne B mD(F), bzw. früher B III, können meines Wissens nach zwar auch bis zum Hbm befördert werden, allerdings nur mit dem Zusatz (ungeprüft). Die Stellen für ungeprüfte A9er werden allerdings minimal bis nicht vorhanden sein.