
Zitat von
hänschenklein
kann ich mir die lehrgänge von der BF bei der FF anrechnen lassen? d.h. ausbildung bei BF zum brandmeister, in FF momentan nur Feuerwehrmann. -> dann automatischer aufstieg bei FF ebenfalls zum brandmeister?
Innerhalb NRWs sollte es kein Problem darstellen, die Fachausbildungen aus dem BF-GAL für den Dienst in der FF anerkannt zu bekommen, schließlich sind dort die FF-Ausbildungen nach den Modulen 1-6 enthalten und darüber hinaus noch der Ma für LF und DLK, TH- und ABC-Ausbildung, sowie der RettSan.
Der Absolvent eines BF-GAL ist jedoch kein Brandmeister im Sinne eines Gruppenführers (wie ein FF-Brandmeister in NRW), sondern lediglich Truppführer (der in der NRW-FF zum Unterbrandmeister befördert werden kann). Gruppenführer wird der BF-Brandmeister erst durch erfolgreiches Bestehen eines Lehrgangs B mD(F).
Danach erst darf er sich Brandmeister (geprüft) nennen, und ihm steht die Beförderung bis zum Hbm (geprüft) offen. Alle ohne B mD(F), bzw. früher B III, können meines Wissens nach zwar auch bis zum Hbm befördert werden, allerdings nur mit dem Zusatz (ungeprüft). Die Stellen für ungeprüfte A9er werden allerdings minimal bis nicht vorhanden sein.
Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,
Tim