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Thema: Lehrgänge BF auch FF gültig?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    So ist es halt...

    Hallo,bei uns gibt es einen ähnlichen Fall.Ein Brandmeister einer BF ist bei uns HFM in der FF.Er möchte gerne Brandmeister werden.Dieses ist aber absolut unzulässig.Wie Akkon schon beschrieben hat.Die Lehrgänge wurden bei ihm anerkannt.Zumindestens die Maschi,AGT und Gefahrgutausbildung.Führungslehrgänge wurden nicht anerkannt.

    Ein anderer ganz klarer Fall ist auch mal erwähnenswert.Ein Hauptfeuerwehrmann mit Gruppenführerausbildung hat keine Berechtigung zum Löschmeister.Es sei denn er übt die Fun ktion ALs Gruppenführer oder stlv.aus.Gruppenführer ohne Funktion haben auch keine roten Balken auf ihrem Helm.Bei Zugführern ähnlich.Der Orts.BM (wenn er als Zugführer eingestzt wird) hat jeweils 2 Streifen links und rechts am Helm.Sein stelv.mit Zugführerlehrgang ebenfalls.Dieser übt die Funktion stellvertretent aus.Also ganz klare Sache...

    Gruß firefraggle

  2. #2
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    Zitat Zitat von firefraggle Beitrag anzeigen
    Der Orts.BM (wenn er als Zugführer eingestzt wird) hat jeweils 2 Streifen links und rechts am Helm.Sein stelv.mit Zugführerlehrgang ebenfalls.Dieser übt die Funktion stellvertretent aus.Also ganz klare Sache...
    Ihr bastelt euch die Qualifikationskennzeichnungen immer nur dann an den Helm, wenn auch die Funktion wirklich ausgeübt wird? Klare Sache...

  3. #3
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    Basteln...

    Ganz genau so machen wir das.Natürlich nicht nur wir sondern alle in unserem Kreis.Nur Kameraden mit Funktionen haben Helmkennzeichnungen...

  4. #4
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    Zitat Zitat von firefraggle Beitrag anzeigen
    Ganz genau so machen wir das.Natürlich nicht nur wir sondern alle in unserem Kreis.Nur Kameraden mit Funktionen haben Helmkennzeichnungen...
    Absoluter Firlefanz...

    Entweder ich habe eine Qualifikation oder nicht. Wenn ich die habe dann kann ich die kennzeichnen. Welchen Dienstgrad ich mit dieser Quali ausführe ist erstmal PENG. Und auch die Tatsache ob ich ein Wahlamt inne habe ...

    Wenn ich eine Funktion im Einsatz ausübe (Fahrzeug/Gruppen führer; Zugführer, Einsatzleiter) so habe ich dann eine flexible Kennzeichung in Form einer Weste / Armband oder sonst was...

    Solange es Feuerwehren gibt die das nicht raffen und Dienstgrade als und Wahlämter als Penisverlängerung nutzen wird es immer wieder absolut sinnlose Diskussionen geben
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  5. #5
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    JOA,nu haben wir es mal wieder...

    Wie ihr das macht ist mir schnurz egal.Niedersachsen hat da ganz klare Regeln.Gerade der Bereich Helmkennzeichnung ist in Niedersachsen geregelt.

    Entweder bist du aus einem anderen Bundesland oder Eure Führung arbeitet ohne irgendwelche Vorschriften.

    Mir eigentlich auch egal.Bei uns ist es so wie ich beschrieben habe...

    Hört sich fast so an als ob ihr euch auf Funktionen einen kloppt.Das tut mir leid für euch...

    oh mann...

  6. #6
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    Zitat Zitat von firefraggle Beitrag anzeigen
    Wie ihr das macht ist mir schnurz egal.Niedersachsen hat da ganz klare Regeln.Gerade der Bereich Helmkennzeichnung ist in Niedersachsen geregelt.
    Ist das Sinnvoll das man eine Qualifikation nur Kennzeichnen darf wenn man ein Wahlamt hat?
    Was wenn der jenige kein OBM mehr ist? Kommen die Streifen dann ab? Vergisst derjenige dann alles was mit der Zugführerei zu tun hat?

    Zitat Zitat von firefraggle Beitrag anzeigen
    Entweder bist du aus einem anderen Bundesland oder Eure Führung arbeitet ohne irgendwelche Vorschriften.
    Aus einem BL mit besseren Vorschriften, das ist aber im Vergleich zu NDS oft kein Problem :-)

    .
    Zitat Zitat von firefraggle Beitrag anzeigen
    Hört sich fast so an als ob ihr euch auf Finktionen einen kloppt.Das tut mir leid für euch...

    oh mann...
    Falsch. Funktion bestimmt sich durch Qualifikation ... kleines Taktik 1*1
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  7. #7
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    So ist es...

    Ganz genau so ist es.Ein Orts.BM der sein Amt niederlegt oder ausscheidet bekommt die Streifen vom Helm.Gruppen und Zugführer ebenfalls.

    Wenn z.b ein Kamerad als Zugführer überörtlich eingesetzt ist (zum Beispiel Kreisbereitschaft) und als Oberlöschmeister befördert wird,so ist mit Ende der Dienstzeit als Zugführer sogar der Dienstgrad weg.Auch das ist in Niedersachsen geregelt.Der hat dann nur noch den Dienstgrad den er in der Wehr bekommen hat.Der überörtliche fällt weg.Es sei denn er nimmt ein Amt wieder an.Klingt bekloppt ist aber so.DIe meisten machen es wohl aich nicht aber ich kenne auch einige die es gemacht haben...

    Man kann dieses alles nachlesen.Auf der Homepage des Niedersächsischen Feuerwehrverbandes...

  8. #8
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    Sachsen

    Hallo,

    hier in Sachsen ist es auch kein Problem die Qualifikationen zu übernehmen. Du hast ja dafür Belege!
    Aber die Sache mit dem DG wird bei uns nicht mit übernommen, wobei ich es aber auch nicht so wichtig finde! Die FF soll spaß machen. Ich benötige da keine DG um etwas sagen zu müssen. Deine Kameraden werden schon wissen mit wem Sie reden. Als Berufsfeuerwehrmann hast du mit sicherheit (irgenwann) mehr Erfahrung. Aber das durch einen Sch... DG zu zeigen ist nicht der Richtige weg!

    Gruß

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