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hannibal
Absoluter Firlefanz...
Entweder ich habe eine Qualifikation oder nicht. Wenn ich die habe dann kann ich die kennzeichnen.
Das würde heissen, an der Einsatzstelle schau ich nach der Person mit den zwei roten Balken am Helm, weil dieses idR. der Brandmeister des Ortes ist. Leider haben aber von den 152 Feuerwehrleuten 147 die Zugführerausbildung - ein schönes Chaos, wenn jeder die Funktionskennzeichnung am Helm mit einer Kennzeichnug der Ausbildung ("Schaut mal, was ich für ein geiler Typ bin, ich habe sogar 4 Balken (Die ZF-Ausbildung bedingt ja den GF...) und einen Ring ("Ich weiss zwar nicht wofür der ist, aber mir geht immer einer ab in meinem Einsatzanzug, wenn ich den Helm trage, weils doch so schick ist - demnächst lakeir ich mir den ganzen Helm rot, dann kann ich Bundesbrandmeister werden!") am Helm! Und natürlich, neben dem Roten, auch noch einen blauen, grünen und gelben Punkt am Helm") verwechseln würde...

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hannibal
Welchen Dienstgrad ich mit dieser Quali ausführe ist erstmal PENG. Und auch die Tatsache ob ich ein Wahlamt inne habe ...
Die Ehrenämter der Feuerwehr sind allerdings keine Wahlämter sondern werden von der vorgesetzten Stelle (Kommune) FESTGELEGT! Dass die Wehr die Möglichkeit hat Vorschläge einzureichen ist ja richtig, aber wer das Ehrenamt ausübt, bestimmt immernoch der Träger der Wehr!

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firefraggle
Ganz genau so ist es.Ein Orts.BM der sein Amt niederlegt oder ausscheidet bekommt die Streifen vom Helm.Gruppen und Zugführer ebenfalls.
Wenn z.b ein Kamerad als Zugführer überörtlich eingesetzt ist (zum Beispiel Kreisbereitschaft) und als Oberlöschmeister befördert wird,so ist mit Ende der Dienstzeit als Zugführer sogar der Dienstgrad weg.Auch das ist in Niedersachsen geregelt.Der hat dann nur noch den Dienstgrad den er in der Wehr bekommen hat.Der überörtliche fällt weg.

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firefraggle
Man kann dieses alles nachlesen.Auf der Homepage des Niedersächsischen Feuerwehrverbandes...
Stell mal den Link online, Dienstränge ab LM werden nicht vom Ortsbrandmeister verleihen und sind somit auch Überörtlich gültig! Zumindest der Landesschule Celle wäre es neu, dass der Dienstrand aberkannt würde (Mit Ausnahme allerdings der drei an die Funktion gebundenen Dienstränge --> Abschnittbrandmeister, Kreisbrandmeister und Regierungsbrandmeister)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator