
Zitat von
hänschenklein
kann ich mir die lehrgänge von der BF bei der FF anrechnen lassen? d.h. ausbildung bei BF zum brandmeister, in FF momentan nur Feuerwehrmann. -> dann automatischer aufstieg bei FF ebenfalls zum brandmeister?
dankö
( NRW )
Hallo Hänschenklein,
schade, dass immer so viele Kommentare aus anderen Bundesländern kommen ;)
Kollegen der Berufsfeuerwehr bzw. von hauptamtlichen Kräften einer FF können nach
dem B1 gemäß LVO FF NRW zum Unterbrandmeister (aber nicht zum Brandmeister)
befördert werden, da der B1 ja kein Führungslehrgang gem. LVO ist.
Brandmeister in der FF kannst Du mit dem FIII oder mit dem BmD (F) werden.
Aber das müsste Dein Löschzugführer auch wissen. Denn das ist nunmal sein Job,
dem Leiter der Feuerwehr geeignete Kameraden zur Beförderung vorzuschlagen, der
diese dann ggf. befördert.
Bis vor einigen Jahren, wurden übrigens BF´ler in der BF noch als Oberfeuerwehr-
mann-Anwärter eingestellt. Die heutige Bezeichnung Brandmeister (bei der BF)
hat m. E. nur etwas mit der Besoldung zu tun.
Viele Grüße
Michael
(Löschzugführer, mit rotem Ring um den Helm, um die Diskussion noch ein
bischen anzuheizen :))
PS. Alle Fachlehrgänge wir Funk, AGT, ABC usw. werden auch in der FF anerkannt.
Eigentlich ist doch schon alles gesagt – nur nicht von jedem!
1-1-2 DAAR RED JE LEVENS MEE !